Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

eBay- Besch...? Natürlich, der jüki wieder

jueki / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

...als wenn ich Hornvieh nicht schon damals bei connecting-electronics gelernt hätte. Und mir eigentlich vorgenommen "Nie wieder Vorkasse!"
Nein, ich Ochse, wieder.
Einen Heizungsregler wollte ich mir kaufen, den da: Klick!
Mein erster eBay- Kauf.
Mir kam es nicht darauf an, etwas billig zu erstehen - sodern - ich wollte das Teil haben. Und habs ohne zu steigern gekauft.
Geld am 16.02. überwiesen. Nach 14 Tagen nachgefragt. Technische Probleme angeblich. (Mailporto ist zu teuer, da kann man als Verkäufer nicht informieren!) Verkäufer hat Storno angeboten - ich habs angenommen.
Wiederum 1 Woche gewartet und am 08.03. nachgefragt - Geld angeblich überwiesen. Gestern, wieder eine Woche später, immer noch nichts! In einer Mail wurde ich darauf hingewiesen, das das dauert: Von Sömmerda, Sitz der Firma, bis zu deren Bank wären es glatt 30 km! Sind anscheinend nicht so schnell zu überwinden.
Ich hab den Mailverkehr mal in eine pdf gepackt - falls er interessiert, kann ich ihn hier verlinken.
Eure Meinung dazu?
Jürgen

charlie62 misterxl21 „Hallo . also vielleicht bin ich da nicht mehr auf den Neusten stand , aber wenn...“
Optionen

Du redest hier von einer Rücklastschrift, es geht aber um einen Überweisungsrückruf:

Überweisungsrückrufe
Eine Kündigung der Überweisung (umgangssprachlich weiter als Rückruf bezeichnet) muß der Überweisende gegenüber seiner Bank aussprechen. Sofern das Geld noch nicht das Haus verlassen hat, ist das noch relativ problemlos. Ist das Geld bereits unterwegs, so faxt die Bank einen Rückruf an das Institut des Begünstigten.
Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also zB auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist, wenn nicht vorher eine Kündigung der Überweisung eingegangen ist. Das bedeutet also, daß Kreditinstitute zukünftig Überweisungsrückrufe nur noch beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist. War der Überweisungsrückruf vor dem Geldeingang da, ist eine Berücksichtigung noch möglich.