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Rückgabe bei mix-computer.de - Ereignisbericht

fnmueller1 / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
am 01.11.2005 habe ich bei Mix Computer mehrere Artikel bestellt. Diese wurden am 08.11.2005 geliefert. Unter den bestellten Artikeln befanden sich auch zwei W-Lan Karten die sich als Linux inkompatibel herrausstellten. Also machte ich am 17.11.2005 von meinem Rückgabegerecht nach Fernabsatzgesetz gebrauch und schickte diese beiden W-Lan Karten + 1 Router (natürlich originalverpack) an Mix Computer zurück.
Am 02.12.2005 erhielt ich die Artikel zurück mit der Bemerkung ich sei nicht auf eine Rückgabe nach Fernabsatzgesetz berechtigt. Ein Anruf ergab die Pakete seien zu spät angekommen. Ich klärte also den Support darüber auf, dass nur das Absendedatum ausschlaggebend ist und bekam die Zusage ich solle das Paket nochmals zuschicken und würde dann mein Geld erhalten.
Dies habe ich heute getan.

Ich weiss nicht, wie sich das weiterentwickelt, aber Aufgrund der Verschleppungstatktik und dem Fakt das ich ohne Paket-Absendebeleg mein Recht nicht nachweisen könnte rate ich vorerst dringend davon ab bei diesem Händler etwas zu kaufen.
Zusätzlich dazu betreibt der Händler nur eine (nicht mehr zeitgemäße) 0180 Hotline (und noch ne technische 0190 Hotline).

Natürlich werde ich hier weiter über Vorgänge berichten und darüber ob ich nun mein Geld problemlos wieder erhalte.

Gruß
fnmueller1

PS: Ich habe übrigens Mix Computer angewiesen alle personenbezogenen Daten zu löschen - ich werde also auch darüber berichten ob dies tatsächlich stattfindet.

spinnst du? Indronil Ghosh
maxx3 fnmueller1 „denk was du willst. 1. Ich sage ja das die Sache noch nicht abgeschlossen ist -...“
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also zunächst mal denke ich auch, daß deine info allzu voreilig kam, völlig übertrieben - auch wenn mans netter hätte sagen können :-)
im übrigen liegst du (soweit ich weiß) gewaltig falsch: " ich misbrauche nicht sas fernabsatzgesetz, da es genau zu dem Zweck geschaffen worden ist Ware beguchten zu können"
- begutachten ja, aber ganz sicher nicht ausprobieren - durch dieses gesetz wollte man "ladenkäufer" und "versandkäufer" gleichstellen - wie im laden auch kannst du also die verpackte ware inspizieren, mehr aber auch nicht, alles andere geschieht aus kulanz. dir ist schon klar, daß der händler diese ware nicht mehr als neu verkaufen kann, oder ?? (wenns auch leider oft trotzdem geschieht) -
aber keine sorge, ich werde dennoch nicht (in deiner tradition) landesweit warnungen vor dir rausgeben ;-)

Och weißt du... Olaf19
spinnst du? m. mann
Linux kompatibel...? Emily22
Update fnmueller1
Rückgabe von Software Olaf19