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Rückgabe bei mix-computer.de - Ereignisbericht

fnmueller1 / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
am 01.11.2005 habe ich bei Mix Computer mehrere Artikel bestellt. Diese wurden am 08.11.2005 geliefert. Unter den bestellten Artikeln befanden sich auch zwei W-Lan Karten die sich als Linux inkompatibel herrausstellten. Also machte ich am 17.11.2005 von meinem Rückgabegerecht nach Fernabsatzgesetz gebrauch und schickte diese beiden W-Lan Karten + 1 Router (natürlich originalverpack) an Mix Computer zurück.
Am 02.12.2005 erhielt ich die Artikel zurück mit der Bemerkung ich sei nicht auf eine Rückgabe nach Fernabsatzgesetz berechtigt. Ein Anruf ergab die Pakete seien zu spät angekommen. Ich klärte also den Support darüber auf, dass nur das Absendedatum ausschlaggebend ist und bekam die Zusage ich solle das Paket nochmals zuschicken und würde dann mein Geld erhalten.
Dies habe ich heute getan.

Ich weiss nicht, wie sich das weiterentwickelt, aber Aufgrund der Verschleppungstatktik und dem Fakt das ich ohne Paket-Absendebeleg mein Recht nicht nachweisen könnte rate ich vorerst dringend davon ab bei diesem Händler etwas zu kaufen.
Zusätzlich dazu betreibt der Händler nur eine (nicht mehr zeitgemäße) 0180 Hotline (und noch ne technische 0190 Hotline).

Natürlich werde ich hier weiter über Vorgänge berichten und darüber ob ich nun mein Geld problemlos wieder erhalte.

Gruß
fnmueller1

PS: Ich habe übrigens Mix Computer angewiesen alle personenbezogenen Daten zu löschen - ich werde also auch darüber berichten ob dies tatsächlich stattfindet.

spinnst du? Indronil Ghosh
Zaphod Indronil Ghosh „spinnst du?“
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> du bist nicht in de lage, dich vor dem kauf der ware auf kompatibilität mit deinem bestehenden system zu informieren.

... das wäre eher den Herstellern anzulasten. Als Linuxer hast du häufig leider nur die Möglichkeit, auszuprobieren ob es geht - und das geht bei Onlinekäufen nur so wie das fnmüller gemacht hat.
Deiner Ansicht nach dürfen Linuxer also keine Hardware kaufen oder müssen ein Vermögen für dann herumliegenden Windows-Only-Schrott ausgeben und damit den reichsten Mann der Welt sponsoren - da danke ich schön :-(. Gerade um so etwas ausprobieren zu können (im Laden kaufe ich auch nichts, was ich nicht überprüft habe oder wo der Händler mir schriftlich Kompatibilität zugesichert hat) gibt es die 14-Tage-Regel des Fernabsatzgesetzes. Schützen kann sich der Händler ja meinetwegen dadurch, dass er in der Artikelbeschreibung deutlich vermerkt, dass der angebotene Artikel nicht linuxkompatibel ist. Dann wird er zwar aus meiner persönlichen Lieferantenliste gestrichen, aber das ist ein anderes Thema.

Grundsätzlich halte ich das Posting für eine sachliche Darstellung des bisher Vorgefallenen.

HTH, Z.

Och weißt du... Olaf19
spinnst du? m. mann
Linux kompatibel...? Emily22
Update fnmueller1
Rückgabe von Software Olaf19