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Rückgabe bei mix-computer.de - Ereignisbericht

fnmueller1 / 35 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
am 01.11.2005 habe ich bei Mix Computer mehrere Artikel bestellt. Diese wurden am 08.11.2005 geliefert. Unter den bestellten Artikeln befanden sich auch zwei W-Lan Karten die sich als Linux inkompatibel herrausstellten. Also machte ich am 17.11.2005 von meinem Rückgabegerecht nach Fernabsatzgesetz gebrauch und schickte diese beiden W-Lan Karten + 1 Router (natürlich originalverpack) an Mix Computer zurück.
Am 02.12.2005 erhielt ich die Artikel zurück mit der Bemerkung ich sei nicht auf eine Rückgabe nach Fernabsatzgesetz berechtigt. Ein Anruf ergab die Pakete seien zu spät angekommen. Ich klärte also den Support darüber auf, dass nur das Absendedatum ausschlaggebend ist und bekam die Zusage ich solle das Paket nochmals zuschicken und würde dann mein Geld erhalten.
Dies habe ich heute getan.

Ich weiss nicht, wie sich das weiterentwickelt, aber Aufgrund der Verschleppungstatktik und dem Fakt das ich ohne Paket-Absendebeleg mein Recht nicht nachweisen könnte rate ich vorerst dringend davon ab bei diesem Händler etwas zu kaufen.
Zusätzlich dazu betreibt der Händler nur eine (nicht mehr zeitgemäße) 0180 Hotline (und noch ne technische 0190 Hotline).

Natürlich werde ich hier weiter über Vorgänge berichten und darüber ob ich nun mein Geld problemlos wieder erhalte.

Gruß
fnmueller1

PS: Ich habe übrigens Mix Computer angewiesen alle personenbezogenen Daten zu löschen - ich werde also auch darüber berichten ob dies tatsächlich stattfindet.

Borlander fnmueller1 „Rückgabe bei mix-computer.de - Ereignisbericht“
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und dem Fakt das ich ohne Paket-Absendebeleg mein Recht nicht nachweisen könnte
Rücksendung ohne Beleg?! Hab ich noch nie erlebt...
fnmueller1 Borlander „ Rücksendung ohne Beleg?! Hab ich noch nie erlebt...“
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es gibt _viele_ leute die den nach 2 wochen wegwerfen.

[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

Borlander fnmueller1 „es gibt _viele_ leute die den nach 2 wochen wegwerfen. Diese Nachricht wurde...“
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es gibt _viele_ leute die den nach 2 wochen wegwerfen.
Dann haben _viele_ Leute auch keinen Grund sich über mangelnde Nachweismöglichkeiten zu beschweren...
Auf jeden Fall scheine ich wohl _viele_ Leute nicht zu kennen ;-)
Indronil Ghosh fnmueller1 „Rückgabe bei mix-computer.de - Ereignisbericht“
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du stellt hier, ein seriöses unternehmen, an den virtuellen pranger, obwohl die ganze sache noch nicht abgeschlossen ist??

fassen wir zusammen:
du bist nicht in de lage, dich vor dem kauf der ware auf kompatibilität mit deinem bestehenden system zu informieren.
du missbrauchst das fernabsatz gesetz um deine eigene unfähigkeit zu kaschieren, denn für einen DAU ist das gesetz nicht da und ein solcher scheinst du nach disem posting zu sein.
du warnst vor einem unternehmen was sicherlich nicht die ganz feine art an den tag legt um sich vor "kunden" wie dir zu schützen.

das ganze ist mit einem simpelen telefonat geklärt, anstatt abzu warten wie sich die ganze sache weiter entwickelt- postst du schon im vorfeld- deinen geistigen dünnpfiff!!

mit persönlich gehst du seid langem furchtbar auf die nerven!

fnmueller1 Indronil Ghosh „spinnst du?“
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denk was du willst.
1. Ich sage ja das die Sache noch nicht abgeschlossen ist - je nachdem wie die Firma agiert kann sich das ja alles auch zum positiven wenden
2. ich misbrauche nicht sas fernabsatzgesetz, da es genau zu dem Zweck geschaffen worden ist Ware beguchten zu können
3. ist dir offfensichtlich nicht bekannt, dass es so gut wie unmöglich ist die linux kompatibilität von wlan karten im vorraus festzustellen, da die hersteller sehr gerne innerhalb einer reihe mal einfach den chipsatz ändern
4. ist das Unternehmen selber schuld. Sie haben bereits beim Empfang des Pakets den Fehler gemacht das Eingangsdatum - und das ist der große Kritikpunkt - als Kriterium zu nutzen, was widerrechtlich ist! Wenn das eine Masche ist... ich nehme mal an das hast du beim überfliegen (nicht lesen) meines POstings wohl "überlesen"

"mit persönlich gehst du seid langem furchtbar auf die nerven!"
na dann wert mal nicht persönlich und lass dich nicht zu sehr von gefühlen leiten, so wie es sich für einen VIP gehört.


"du stellt hier, ein seriöses unternehmen"
schön deine total unbelegte und unbegründete Meinung dazu zu hören. Du musst die ja sehr gut kennen.

" an den virtuellen pranger, obwohl die ganze sache noch nicht abgeschlossen ist??"
du stellst mich und dieses Posting hier an den virtuellen Pranger noch bevor der _Ereignisbericht_ nicht fertig abgeschlossen ist??


Naja, entspann dich, ignoriere das Posting wenn es die auf den Keks geht und nicht zuletzt: don't feed the trolls. Ich denke es macht keinen Sinn hier mit dir weiter zu diskutieren, da deine Meinung (im gegensatz zu meiner) ja schon feststeht

maxx3 fnmueller1 „denk was du willst. 1. Ich sage ja das die Sache noch nicht abgeschlossen ist -...“
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also zunächst mal denke ich auch, daß deine info allzu voreilig kam, völlig übertrieben - auch wenn mans netter hätte sagen können :-)
im übrigen liegst du (soweit ich weiß) gewaltig falsch: " ich misbrauche nicht sas fernabsatzgesetz, da es genau zu dem Zweck geschaffen worden ist Ware beguchten zu können"
- begutachten ja, aber ganz sicher nicht ausprobieren - durch dieses gesetz wollte man "ladenkäufer" und "versandkäufer" gleichstellen - wie im laden auch kannst du also die verpackte ware inspizieren, mehr aber auch nicht, alles andere geschieht aus kulanz. dir ist schon klar, daß der händler diese ware nicht mehr als neu verkaufen kann, oder ?? (wenns auch leider oft trotzdem geschieht) -
aber keine sorge, ich werde dennoch nicht (in deiner tradition) landesweit warnungen vor dir rausgeben ;-)

Indronil Ghosh fnmueller1 „denk was du willst. 1. Ich sage ja das die Sache noch nicht abgeschlossen ist -...“
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ich habe heute lange überlegt ob ich noch und wie ich auf deinen und meinen kram reagieren soll.
zu allererst, ist meine antwort gestern deutlich persönlicher ausgefallen, als ich es beabsichtigt habe.

zaphold und andere haben mich über den sachverhalt, was hardware und linux angeht aufgeklärt- aber mein vorwurf belibt bestehen, geh zum nächten mal zu einem LD deiner wahl und vertrauens wenn es um solch speziellen dinge geht. es kann sein das du etwas suchen musst, aber es lohnt sich.

zu dem eigentlichen inhaltmuß ich sagen, daß ich dabei bleibe. das FAG ist zu zuhause betrachten, nicht zu ausprobieren. wie bereits weiter unten schon geschreiben worden ist.

ob ein VIP accounnt oder eine normaler user spielt keine rolle- wie gesagt mein ton ist auf keinen fall angemessen gewesen, ebenso wie dein überflüssiger bericht und deine absolut unsinnige und rechtlich sehr unsichere formulierung zum boykott der firma Mix Computer. betrachte dies als freundlichen hinweis und editiere dein posting!

als serioes betrachte ich jedes unternhemen was seid rund 10- 15 jahren auf dem markt ist und sich erfolgreich auf diesem hält. desweiteren möchte ich auch hier nur wieder wiederholen das service und billige preise nicht zu realisieren sind.
du beschwerst dich über eine 0180 nummer, die immernoch zeitgemäss und auch durchaus nachvollziehbar, begründung siehe etwas weiter oben.
eine technik hotline über 0190 unterhalte ich im betrieb genauso- zum xten mal serice ist nicht kostenlos und selbstverständlich.

binjetzt30 Indronil Ghosh „ich habe heute lange überlegt ob ich noch und wie ich auf deinen und meinen...“
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Hallo Indronil,

Deiner Definition nach wäre der Händler, bei dem ich vor 10 Jahren meinen ersten PC gekauft habe auch seriös, denn den gibt´s immer noch. War leider nicht so. Mit der Zeit habe ich dazugelernt und dies erkannt, einige seiner Kunden, die nunmehr von mir betreut werden auch.
Wie schon gesagt: seriös ist - meiner Meinung nach - schon noch was anderes.

Deiner Auffassung bezüglich der 0180/0190-Nummern schließe ich mich voll an.

Zaphod Indronil Ghosh „spinnst du?“
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> du bist nicht in de lage, dich vor dem kauf der ware auf kompatibilität mit deinem bestehenden system zu informieren.

... das wäre eher den Herstellern anzulasten. Als Linuxer hast du häufig leider nur die Möglichkeit, auszuprobieren ob es geht - und das geht bei Onlinekäufen nur so wie das fnmüller gemacht hat.
Deiner Ansicht nach dürfen Linuxer also keine Hardware kaufen oder müssen ein Vermögen für dann herumliegenden Windows-Only-Schrott ausgeben und damit den reichsten Mann der Welt sponsoren - da danke ich schön :-(. Gerade um so etwas ausprobieren zu können (im Laden kaufe ich auch nichts, was ich nicht überprüft habe oder wo der Händler mir schriftlich Kompatibilität zugesichert hat) gibt es die 14-Tage-Regel des Fernabsatzgesetzes. Schützen kann sich der Händler ja meinetwegen dadurch, dass er in der Artikelbeschreibung deutlich vermerkt, dass der angebotene Artikel nicht linuxkompatibel ist. Dann wird er zwar aus meiner persönlichen Lieferantenliste gestrichen, aber das ist ein anderes Thema.

Grundsätzlich halte ich das Posting für eine sachliche Darstellung des bisher Vorgefallenen.

HTH, Z.

Indronil Ghosh Zaphod „ du bist nicht in de lage, dich vor dem kauf der ware auf kompatibilität mit...“
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hallo zaphold, sachlich finde ich das ganze zum teil, die kritikpunkte habe ich eben erläutert.
ich habe keinen plan von linux und wollte mir das auch nicht anmassen- ich kann mich an d link erinneren die einen eigenen linux bereich unterhalten und pflegen, allerdings kann ich nicht beurteilen wie gut, oder schlecht das ganze ist.

i.mer Zaphod „ du bist nicht in de lage, dich vor dem kauf der ware auf kompatibilität mit...“
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OT, aber:

der Linux-Guru Zaphod und Notepad passen irgendwie nicht zusammen.

Ich wollte schon die ganze Zeit das hier los werden...

Olaf19 i.mer „OT: sollte es nicht multiplayer-emacs o.ä. heißen???“
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> der Linux-Guru Zaphod und Notepad passen irgendwie nicht zusammen

...warum sollte ein "Linux-Guru" nicht auch einen breiten Horizont haben?!

:-D

Nice WE
Olaf, privat mit MacOS X 10.4 "Tiger" und geschäftlich mit SuSE 10 + KDE 3.4 unterwegs

(und trotzdem auf den Windows XP HOME-/ PRO-Brettern postend *g*)

Zaphod i.mer „OT: sollte es nicht multiplayer-emacs o.ä. heißen???“
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... wenn, dann (g)vim ;-) - sonst kriege ich die Knoten nicht mehr aus den Fingern raus.
Wenn ich das schreibe, dann muss ich den Spruch aber ungefähr drei mal pro Woche erklären, und dazu fehlt mir die Lust :-(.
HTH, Z.

frager Indronil Ghosh „spinnst du?“
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"deinen geistigen dünnpfiff"
mit welchem recht eigentlich verpassen VIPs irgendwelchen usern, die sich daneben benehmen, ein stigma?
nach diesem posting sollte man annehmen, das dies wohl nur den Vips vorbehalten sein sollte.
Oder will dieser VIP mit Absicht "seine" leute in ein mieses licht setzen?
lese doch mal die postings des herren indronil- immer, wenn ein händler auch nur andeutungsweise kritisiert wird, springt er herzu. ohne zu werten. Selber händler - da muß es wohl so sein.
Schuld sind immer die kunden. Du sind zu blöd und zu gierig, wollen nur den selbstlosen händlern schaden.
freu mich auf das "plonk" des herren gosh.
übrigens - schon die alten griechen hatten für Diebe und Händler den gleichen Gott!
Günther

Indronil Ghosh frager „ deinen geistigen dünnpfiff mit welchem recht eigentlich verpassen VIPs...“
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eine sachliche disskusion schließt du mit deinem unnötigen posting von vornerein aus, so das ich meine zeit nicht mit dir vergeuden möchte.

m. mann Indronil Ghosh „spinnst du?“
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Ohne wirklich Partei ergreifen zu wollen - aber in der Regel ist es tatsächlich mit Linux immer ein Problem, Hardware vorher auf Kompatibilität zu testen.

Ein Fachhändler vor Ort kann vielleicht einen Umtausch oder Beratung vornehmen. Und dafür ist das FAG eben genau gedacht, er hat online diese Beratung und Möglichkeit nicht, wieso ist das dann daher missbrauch?

Was wäre denn ein gebraucht des FAG in deinen Augen? Eine Reklamation wegen Defekt? Das hat nichts mit dem FAG zu tun. Eine Antwort darauf interessiert mich wirklich!

Zudem kann ich aus eigener Erfahrung sagen, beispielsweise bei einem auch hier bekannten Online Händler Fort***** hatte ich schon ähnlichen Ärger. Die Ware wurde zurückgesandt, das Geld erhielt ich erst 3 Wochen später per Scheck. Alles nicht wirklich vorbildlich. 400 Euro haben oder nicht haben, ist so eine Sache ... wenn ich feststelle, dass diese Hardware nicht jene ist, die ich brauche und dann woanders kaufe, habe ich 800 EU weg, denn auf die 400 EU warte ich ja in diesem Falle noch.

Du als Händler schreist doch auch sofort, wenn dir nach 10 oder 14 Tagen nicht gezahlt wird - Skonto bieten die wenigsten noch an. Die wenigsten Händler wissen überhaupt heute noch, was Skonto ist ... das hat nämlich ursprünglich einen Sinn. Händler sind immer schnell bei der Sache mit Inkasso - Mahnungen und diesem und jenem. Wieso sollte der Privatmann hier denn anders handeln? Wo er eine wesentlich schlechtere Lage hat als der Händler, der mit meist seiner GMBH nur beschränkt zuständig ist und sein Eigenkapital fein säuberlich vom Firmenkapital trennt.

Indronil Ghosh m. mann „spinnst du?“
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das FAG, dient dazu das der kunde das ganze sich zuhause ansehen kann, nicht das er das teil in sienen PC baut und ausprobiert... das kann er im laden auch nicht.

binjetzt30 fnmueller1 „Rückgabe bei mix-computer.de - Ereignisbericht“
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Kann mich insoweit anschließen, als ich von Mix Computer auch - allerdings nur ein wenig - enttäuscht bin. Ich habe bei denen testweise - parallel zu Mindfactory - einige Artikel bestellt.

Gleichzeitige Bestellung sowie gleichzeitige Online-Überweisung an beide Händler. Mir ging es insbesondere darum, Ware zu kaufen, die beide Händler als ausreichend vorrätig angaben.

Habe bei beiden per Vorkasse-Überweisung bezahlt. Ergebnis: Gerade als ich das Paket von Mindfactory in der Hand gehalten habe, rief mich ein Mitarbeiter von Mix Computer an. Er meinte, meine persönlichen Daten seien unvollständig. Waren sie aber nicht. (Wer lesen kann ist halt klar im Vorteil!).

Danach erhielt ich eine Mail, dass meine Zahlung angekommen sei und ein Teil der Ware zum Versand komme; die andere Ware sei nicht vorrätig und werde nachgeliefert.

Dies ist später dann auch geschehen. Den einen Teil der Ware hatte ich somit zwei Tage später, den Rest ca. eine Woche später erhalten (jeweils bezogen auf die Lieferung durch Mindfactory).

Somit halte ich für mich persönlich fest: wenn ich eine zuverlässige Lieferung erwarte, halte ich mich an Mindfactory. Wenn ich Zeit habe und die Ware etwas günstiger haben möchte, würde ich auch nochmal bei Mix Computer bestellen.

@fnmueller: ich gehe davon aus, dass du das Geld schon noch erstattet bekommst. Insoweit schließe ich mich indronil an, dass es vielleicht unpassend ist, gleich auf "contra nepp" zu posten, solange das nicht abgeschlossen ist.

@indronil: seriös ist vielleicht noch etwas anderes, aber als durchaus vertrauenswürdigen Händler schätze ich Mix Computer durchaus ein (vertrauenswürdig in dem Sinne, dass ich die nicht für Betrüger halte)

Firebolt binjetzt30 „Kann mich insoweit anschließen, als ich von Mix Computer auch - allerdings nur...“
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Hoila,

noch ein Hinweis, dieses Problem mit dem Umtausch kann einem sogar im Laden passieren und dass man dort nicht die kompetenteste Beratung erhält, weiß wohl auch jeder.

Nicht jeder kleine Laden ist ein Abzocker, es genügt sich mal umzuschauen und eine Vertrauensbeziehung zu einem Händler aufzubauen, der in der Nähe sitzt, da zahle ich gern ein paar Euro mehr und kann mich bei ihm persönlich beschweren. Ich finde sogar es ist eher umgekehrt. Media Markt, Snogard und wer weiß welche Läden noch, habe ebenfalls ihre AGB, die manchmal echt witzlos sind. Bestes Beispiel ist Snogard, die bei Rückgabe 10 % vom Kaufpreis verlangen. Aber dazu kann ich nur sagen, wenn man günstig kaufen will muss man damit leben, denn Beratung ist dort ebenfalls gleich null (im Laden wohl gemerkt), Service, na ja manche Mitarbeiter sind inkompetent, denn sie können nicht einem sagen der Fehler sei nicht vorhanden und haben nicht alle Möglichkeiten durch, die man beschrieben hat. Aber das steht alles auf einem anderen Blatt.

1. Man sollte wissen was man wo kauft und auf Erfahrungswerte anderer und eigener zurückgreifen.
2. Teure Geräte würde ich persönlich niemals über einen Online-Händler kaufen, das hin und her Geschicke bei defekt usw. ist nerviger als mal für einen Betrag von 500 Euro 20 Euro mehr zu zahlen.
3. Fernabsatzgesetz ist so wie es geschrieben steht dafür da, sollte mal nachgelesen werden. Punkt um.
4. Ich würde mich mal Online darüber informieren was Linux tauglich ist oder eben mal im Laden nebenan schauen. Ich fahre selbst einen Linux Server und einen Client und hatte auch ab und zu Probs gehabt Windoofsysteme auf Linux umzumodeln. Wenn ich Hardware für ein entsprechendes OS kaufe, informiere ich mich vorher beim Hersteller und die Ausrede, sie nach Hause kommen zu lassen ist nicht der ernst mancher hier. Denn wofür gibt es Herstellerinternetseiten, dort kann man die Spezifikationen (Datasheet) nach lesen. Punkt um. Das nach Hause kommen lassen ist wohl eher um die Ware noch mal eingehender zu untersuchen, aber im Vorfeld ist schon klar das sie funktioniert.

Voreilig oder nicht, manchmal packt es einen und der Frust kommt hoch. Darauf so hart zu reagieren ist ebenfalls verständlich, aber nun sollte es gut sein. Ob VIP oder ned, das ist mir so latten, denn sie sind nicht besser oder schlechter. Menschen eben, mit Fehlern und zu sagen „deren Gruppe“ ist wohl unpassend dazu. Sind VIPs etwa Menschen besserer Klasse und werden sie verehrt. Also ich tu das gewiss nicht und darum ist jeder VIP genauso berechtigt seine Meinung kund zu tun, aber auch verpflichtet sich vernünftig zu benehmen wie jeder MENSCH. Und das gleiche gilt für Namen ohne den Zusatz VIP ;)

Übrigens sollten mal einige lernen, wenn es um längere schriftliche Inhalte geht, doch die Rechtschreibung im Auge zu behalten, es macht einen krank wie schlecht geschrieben wird. Ich sag nur Pisa, alter Witz oder doch nicht...
Im Chat verstehe ich das Kleingeschreibsel und mal Flüchtigkeitsfehler, aber Texte die geposted werden, denen sollte wohl etwas mehr Aufmerksamkeit entgegen gebracht werden, denn es setzt diese Leute wohl eher ins Licht der Nachlässigkeit und Desinteresse und ebenfalls Respektlosigkeit dem anderen gegenüber.

Ciao
Firebolt

PS: Daraufhin, dass einem meine Meinung nicht passt, poste ich das hier trotzdem. ;)

Indronil Ghosh Firebolt „Hoila, noch ein Hinweis, dieses Problem mit dem Umtausch kann einem sogar im...“
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euren beiden postings ist nichts mehr hinzuzufügen.
dem letzten von FB möchte ich mich auch zu 100% anschließen.

Emily22 fnmueller1 „Rückgabe bei mix-computer.de - Ereignisbericht“
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Das hat gar nichts zu bedeuten, weil sogar je nach Distribution auch extra als Linux kompatible ausgewiesene Hardware nicht funktioniert.
Beispiel Cardreader unter Mandrake: Laufen nicht um Alles, in der Beschreibung (und auch im Handbuch) steht extra Linux-kompatibel und daher auch aufgrund dessen bestellt.
Also mal nacheinander fünf verschiedene geordert, dann drei "normale" Cardreader für Windows... alles Pustekuchen.
Alles dann nachher mit Suse probiert, und alles funktionierte bestens.
Im übrigen sind es gerade die Netwerkkarten die bei mir noch nie Probleme machten unter Linux.
Die Netzwerkkarten die mit dem DSL-Modem der Telekom ausgeliefert wurden funktionieren jedenfalls. Ist eine bekannte Firma weiss aber gerade den Namen nicht mehr.
Ebenso die OnBoard Lan-Karten beider Rechner hier.

Firebolt Emily22 „Linux kompatibel...?“
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Netzwerkkarten (Kabelverbindung) sind leider nicht mit WLAN-Karten zu vergleichen. Das heißt die Probleme sind schon vorhanden. Und leider muss ich dazu sagen, dass Suse eben als Linux vorzeige Derivat gilt. Viele Geräte haben dafür Treiber, aber eben nicht für andere Distributionen.

Bisher habe ich immer RedHat gefahren, seltenst Suse und seit gut 2 Jahren komplett auf Debian umgestiegen.

Trotzdem wird auf den Herstellerseiten, der guten zumindest, es kenntlich gemacht für welche Distributionen es Treiber gibt. Darum vorher informieren. Das ändert nämlich gar nichts, wenn man das Gerät zu Hause hat und es nicht ausprobieren darf.

Übrigens weiß doch jeder Linux Hardcorer was Sache ist, er wird immer mehr zu kämpfen haben als die „WinWeicherEier“ ;) bin ja selbst ein Liebhaber von W2k, aber trotzdem hat Linux in gewissen Dingen einfach seine Berechtigung. Im Serverbereich würde ich nie einen W2k-Server Adv. (IIS sage ich nur, Sicherheitsloch) oder ähnliches aufstellen. Mir graust es schon an den Gedanken der Kosten und dann diese Unsicherheit. Aber mal wieder abgeschweift...

Ich habe unter Linux hart gekämpft meinen SCSI-Controller 2940U2W einzurichten, weil der rummuckte und die Treiber nicht wirklich die richtigen waren, bis ich einen Tipp bekam, nun läuft alles perfekt, aber es nervte und produktiv war das wohl eher nicht. Hobby sage ich nur dazu. Ist schon lange her, aber ich wollte mal ein Fallbeispiel heranziehen.

Linux bleibt was für Eingefleischte oder eben masochistisch Veranlagte ;) Ich bin von jedem etwas.
Suse hat es schon recht gut für die Normalsterblichen hinbekommen, teilweise sogar einfacher als in Windoof.
Abgeschweift…

Ciao
Firebolt

PS: Jedem das seine und das beste für mich ;) In diesem Sinne gutes gelingen.

fnmueller1 Nachtrag zu: „Rückgabe bei mix-computer.de - Ereignisbericht“
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Update:

Soeben ist mir per email der Eingang meines Paketes bestätigt worden.

fnmueller1 Nachtrag zu: „Rückgabe bei mix-computer.de - Ereignisbericht“
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Update:
Soeben bin ich von Mix Computer angerufen worden. Das Geld sei auf dem Weg und man entschuldige sich im Namen der Geschäftsführung bei mir. Für Rückfragen wurde mir eine direkte Telefonnummer und ein direkter Ansprechpartner gegeben. Das Paket ist angeblich wegen interner Kommunikationsprobleme bei mir wieder angekommen. Über die näheren Hintergründe habe ich Stillschweigen vereinbart.
Ich werde mich wieder melden sobalt ich das Geld habe und auch noch einmal nachdem die Firma Mix Computer meiner Aufforderung zur Löschung aller personenbezogener Daten nachgekommen ist.
Ich werde hier noch meinen Brief an Mix Computer auszugsweise veröffentlichen.

Olaf19 fnmueller1 „Update“
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...da viele Leute ihr Weihnachtsgeld u.a. in Computer-Komponenten anlegen, dürften die bei "Mix" auch mehr zu tun haben als sonst. Vielleicht war es wirklich nur ein Versehen.

Sei froh, dass du nun nicht mehr die Dienste eines Inkasso-Unternehmens in Anspruch nehmen musst. Für die ist so eine Sache ein ganz ganz kleiner Fisch. Wenn die einen Auftrag in der Größenordnung überhaupt annehmen, sind die entweder nicht ganz seriös, oder aber die Gebühren sind so erdrückend hoch, dass es sich für dich wiederum nicht lohnt.

CU
Olaf

fnmueller1 Olaf19 „Kann natürlich mal passieren...“
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lass die kosten mal meine sorge sein ;-)
in sowas habe ich Erfahrung und bis dato ist immer alles gut gelaufen - zu meinen Gunsten.

maxx3 fnmueller1 „Update“
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nana, haste denen auch gesagt, daß du die ware schon genutzt hast ? tsts, wird herr saubermann doch glatt hier öffentlich kriminell...und dann auch noch konspirative vereinbarungen treffen, geheimnisvoll.
"Ich werde hier noch meinen Brief an Mix Computer auszugsweise veröffentlichen."
echt ? auszüge von dem brief, den fnmueller persönlich verfasst hat ? cool, da freu ich mich. an deiner stelle würd ich den originalbrief bei ebay verticken !!

fnmueller1 maxx3 „nana, haste denen auch gesagt, daß du die ware schon genutzt hast ? tsts, wird...“
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ich würde dir raten dich mal genauer z.B. von einem Anwalt der Verbraucherzentrale beraten zu lassen (nicht teuer).
Ware muss im Originalzustand zum Händler zurück. Selbst gebrochene Siegel sind kein Problem (noch nicht einmal bei SW, solange nicht das Siegel vom Händler stammt).
Selbst für eine Verschlechterung der Sache musst du keinen Ersatz leisten solange die Verschlechterung durch Prüfung der Sache (nicht bei!) eingetreten ist: §357 Abs. 3 Satz 2 BGB . (Grundsatz steht im 346)
Zu bemerken ist in diesem konkreten Fall ist, dass keine Verschlechterung eingetreten ist.

Siehe auch generell mal:
http://www.internetrecht-profi.de/SNewsH/FernAbsG.htm
http://www.fernabsatz-gesetz.de/widerrufsrecht/widerrufsrecht.htm

Olaf19 fnmueller1 „ich würde dir raten dich mal genauer z.B. von einem Anwalt der...“
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> Selbst gebrochene Siegel sind kein Problem (noch nicht einmal bei SW, solange nicht das Siegel vom Händler stammt).

Gerade bei Software lässt sich so etwas auch gar nicht vermeiden. Die Hersteller ermuntern die Kunden ja förmlich dazu, die Software wieder zurückzugeben, sofern sie mit dem Lizenzvertrag nicht einverstanden sind (freilich davon ausgehend, dass kein Mensch das liest). Das hab ich einmal sogar gemacht, als mir die Gängelei in diesem sog. "Lizenvertrag" zu weit ging... da hat der Händler komisch geguckt. Aber was will man machen? Man erfährt die Details dummerweise ja erst dann, wenn man alles geöffnet und aufgerissen hat.

CU
Olaf

maxx3 fnmueller1 „ich würde dir raten dich mal genauer z.B. von einem Anwalt der...“
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für den händler ist es aber schon eine verschlechterung, wenn er einen neuen artikel verschickt und einen gebrauchten zurückbekommt. soweit ich weiß ist mit prüfung außerdem die inaugenscheinnahme gemeint, also das, was du im ladenlokal auch machen könntest (wie oben beschrieben wurde genau zu diesem zweck das fernabsatzgesetz erlassen: damit der kunde beim ver5sdandhandel die gleichen möglichkeiten hat wie im ladenlokal).
hab gerade mal bei mix computer geschaut, da steht es in den agb eigentlich unmißverständlich:

"Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt, den Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchzuführen lässt, und auch sonst alles unterlässt, was den Wert der Sache beeinträchtigt."

für mich persönlich ist das thema uninteressant, habe diesbzgl. nie probleme gehabt...und geduldet wird das ausprobieren in der regel ja tatsächlich (was nicht heißt, daß du darauf einen rechtsanspruch hast). ich hab nur geschrieben, weil du es offensichtlich ganz besonders genau nimmst...und nach nem kleinen fehler, der sofort eingesehen wurde direkt hier zu posten, von inkasso und weiß der geier was zu reden find ich maßlos übertrieben...wenn du nach 30 tagen dein geld noch nicht hättest, das wär ein grund...
da du nach meinem letzten kommentar nicht direkt zurückgestänkert hast, find ich dich ehrlich gesagt aber fast schon wieder cool :-)

fnmueller1 Nachtrag zu: „Rückgabe bei mix-computer.de - Ereignisbericht“
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Heute ist die Überweisung von Mix Computer auf mein Konto eingegangen.
Desweiteren erhielt ich auch (sogar) eine schriftliche Bestätigung über die Rücküberweisung des Geldes, jedoch bis dato noch nicht über die Löschung aller personenbezogenen Daten.
Hier auszugsweise mein Brief an Mix Computer: http://ente.hawo.stw.uni-erlangen.de/~fnmueller/pub/nickles/R%fccktritt%20Kauf%20Mix%20Computer_public.pdf

dirk42799 fnmueller1 „Rückgabe bei mix-computer.de - Ereignisbericht“
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nur, um das mal zu klären:
das hier oft zitierte FAG (Fernabsatzgesetz) gibt´s nicht mehr!
Im Rahmen der Schuldrechtsreform wurde es im Januar 2002 in das BGB implementiert.

Desweiteren (schreibt man das zusammen oder getrennt?) zielen die entsprechenden Vorschriften in der Tat darauf ab, den Verbraucher (!) beim Online-Kauf einem Käufer im "normalen" Laden gleichzustellen.
Wie sieht das aus?
Du gehst in den Laden, liest die Verpackung, entscheidest Dich gegen oder eben für den Kauf, gehst zur Kasse und bezahlst (hoffentlich).
Warum sollte es dann beim Online-Kauf anders sein? Du liest die Artikelbeschreibung (die natürlich ausführlich und angemessen zu sein hat), kaufst es ... und sollst es dann noch zurückgeben können?
Auf die Idee käme im normalen Laden kein Mensch.

Der m. E. einzige Unterschied ist der, daß man im Laden normalerweise noch einen Verkäufer fragen könnte, ob ein bestimmtes Produkt auch bestimmte Eigenschaften hat, z. B. Linux-fähig ist. Sagt der Verkäufer nein, kauft man´s nicht. Sagt er ja, ist es aber in Wirklichkeit nicht, kann man es ohne Probleme zurückbringen - sofern man im Zweifel beweisen kann, daß man nachgefragt und sich diese spezielle Eigenschaft zusichern lassen hat.

Beim Online-Shop kann man aber - wenngleich zeitintensiver, da manche Läden längere Beantwortungszeiten benötigen - vorab per E-Mail nachfragen, ob ein Produkt z. B. Linux-kompatibel ist. Oder aber man informiert sich auf der Herstellerseite.

In meinen Augen ist eine Änderung der entsprechenden Vorschriften dringend nötig. Denn viele Kunden kaufen häufig "auf Probe".

Eines sollte man aber auch nicht aus den Augen verlieren:
der Verkäufer ist unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, den zu erstattenden Kaufpreis zu mindern. Das darf er grundsätzlich nicht, wenn der Verbraucher die Kaufsache dergestalt in Betrieb nimmt, wie ein Test im Laden auch möglich wäre.
Heißt: kaufe ich einen Laptop, nehme ihn in Betrieb, installiere zig Programme, spiele damit, gehe auf LAN-Parties, brenne ein paar CDs und schreibe 5 Bücher drauf und will das Teil DANN nach 14 Tagen zurückschicken, dann geht das m. E. über einen gewöhnlichen Funktionstest hinaus.
Auspacken, angucken, kurz in Betrieb nehmen muß gestattet sein.
ABER: hier gibt´s jetzt eigentlich nur 2 Möglichkeiten.
1) die Kaufsache funktioniert, so erfüllt sie alles, weswegen ich sie gekauft habe (es sei denn, ich habe sie schon mit Vorsatz, sie nur testen zu wollen, gekauft!); dann ist die Sache rund.
2) die Kaufsache funktioniert nicht, so wird´s zum Garantiefall.
Daß viele Verkaufshäuser hier den kurzen Amtsweg wählen (Sache zurück, neue Sache oder Geld zurück), liegt dann häufig nur in ihrer eigenen Kulanz; denn laut BGB haben Verkäufer ein Nachbesserungsrecht/-pflicht. Und die beläuft sich auf bis zu 3 Versuche. Erst wenn der 3. Versuch fruchtlos bleibt, hat man als Verbraucher einen Anspruch auf Kaufpreiserstattung.

So, und jetzt geh ich ins Bett!

Gruß,

Dirk :-)

fnmueller1 dirk42799 „nur, um das mal zu klären: das hier oft zitierte FAG Fernabsatzgesetz gibt s...“
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ähh dirk, ich glaube wenn du die Paragraphen die ich angeführt habe durchgelesen hättest, dann hättest du das jetzt nicht schreiben müssen...

dirk42799 fnmueller1 „ähh dirk, ich glaube wenn du die Paragraphen die ich angeführt habe...“
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an der Stelle hatte ich längst den Überblick über den Thread verloren und habe eine eigene Antwort eröffnet... ;-)
Zum allgemeinen Verständnis, so hoffe ich, hat es vielleicht beigetragen.

Gruß,

Dirk