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deutsches Recht:Lautstärke

Frednerk / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Ahoi,

mein Nachbar hat sich schriftlich bei mir beschwert das meine
Musik zu laut ist und ich diese leise hören soll.
Jetzt suche ich den deutschen Paragraphen der
sich auf die Lautstärke in Wohnungen bezieht.

Kann mir bitte einer per copy und paste diesen
Paragraphen hier posten, damit ich ihm ein Rückschreiben
aufbauend auf dem Gesetz rückschreiben kann ?

vielen dank schonmal, F-)
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Tilo Nachdenklich Frednerk „ Danke für deine Mühe, ich hab s mir durchgelesen. schön Gruß, F- “
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Ich denke in den meisten Bundesländern gelten strengere Regeln. Mittagszeit von 12-16 Uhr. Habe mich auch gewundert, aber eine Kommilitonin hat das vor Gericht gesagt bekommen...die Tochter hatte für den Klavierunterrricht geübt und zum Ärger des Nachbarn gelegentlich falsche Töne erwischt.
Und morgens ab 8 Uhr, dann Mittagspause und dann bis 19 oder 20 Uhr. Für Hausmusik gilt wohl so etwa 2 Stunden am Tag zu regelmäßigen Uhrzeiten hinter einander weg, also nicht verteilt. Ähnlich dürfte es sich fürs abspielen von Rockmusik verhalten, wenn Du über gedämpfte Zimmerlautstärke hinausgehen willst.

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P.s.: Frednerk