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deutsches Recht:Lautstärke

Frednerk / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Ahoi,

mein Nachbar hat sich schriftlich bei mir beschwert das meine
Musik zu laut ist und ich diese leise hören soll.
Jetzt suche ich den deutschen Paragraphen der
sich auf die Lautstärke in Wohnungen bezieht.

Kann mir bitte einer per copy und paste diesen
Paragraphen hier posten, damit ich ihm ein Rückschreiben
aufbauend auf dem Gesetz rückschreiben kann ?

vielen dank schonmal, F-)
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Lightning1 Frednerk „deutsches Recht:Lautstärke“
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Kauf dir ein Schlagzeug, wenn der keine Ruhe gibt *g* das muss er dann dulden.
Generell gilt aber der Begriff "Zimmerlautstärke" und die Einhaltung der Mittags- und Nachtruhe.

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P.s.: Frednerk