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deutsches Recht:Lautstärke

Frednerk / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Ahoi,

mein Nachbar hat sich schriftlich bei mir beschwert das meine
Musik zu laut ist und ich diese leise hören soll.
Jetzt suche ich den deutschen Paragraphen der
sich auf die Lautstärke in Wohnungen bezieht.

Kann mir bitte einer per copy und paste diesen
Paragraphen hier posten, damit ich ihm ein Rückschreiben
aufbauend auf dem Gesetz rückschreiben kann ?

vielen dank schonmal, F-)
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Tilo Nachdenklich michel9 „deutsches Recht:Lautstärke“
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"was für Musik war es denn??"

Ich denke auch die Argumentation sollte sich auf den Musikinhalt beziehen, das wird den Nachbarn freundlich stimmen. Er muss schließlich wissen welchen ästhetischen Wert Rückkopplungen und Verzerren darstellen und wie sie den Text akustisch illustrieren. Banausentum kommt von mangelnder musikalischer Schulung...und da braucht er eher mehr, nicht weniger. Gerade Letzteres sollte man taktvoll durchklingen lassen. Sag ihm auch, dass viele Orchestermusiker schwerhörig werden, dass klassische Musik auch nicht leiser ist als Rockmusik.

Bevor Du ihm mit Gesetzen kommst, solltest Du also erst mal verbindlicher vorgehen und ihn informieren.

Wenn das nichts hilft entschuldige Dich in aller Form, dass Dein wohlmeinendes Temprament mit Dir durchgegangen ist und weise darauf hin, dass Du Deine Anlage auf dem Flohmarkt verkauft hast. 2 Tage später solltest Du ihm damit vertraut machen, was die neue Anlage kann: 2 x 200 Watt RMS. Das Nachbarschaftsproblem erledigt sich dann durch hohen Blutdruck.
P.s.: Die Medizin der Wahl ist Joy Devision

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P.s.: Frednerk