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deutsches Recht:Lautstärke

Frednerk / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Ahoi,

mein Nachbar hat sich schriftlich bei mir beschwert das meine
Musik zu laut ist und ich diese leise hören soll.
Jetzt suche ich den deutschen Paragraphen der
sich auf die Lautstärke in Wohnungen bezieht.

Kann mir bitte einer per copy und paste diesen
Paragraphen hier posten, damit ich ihm ein Rückschreiben
aufbauend auf dem Gesetz rückschreiben kann ?

vielen dank schonmal, F-)
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Turbo Lover xafford „ Quelle: http://www.mdr.de/escher/archiv/105088.html absatz3 Schutz vor Lärm...“
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Die Geräuschpegelangaben erscheinen mir etwas "unrealistisch" u. ich kann nicht glauben, dass die a) befolgt werden u. b) bei Lärmstörungen tatsächlich als RIchtwerte herangezogen werden. Eigentlich galt schon immer die Regelung, dass man die Ruhezeiten einhalten muss, u. "dazwischen" Manowar im WOhnzimmer ein Privatkonzert geben lassen darf, also 120DB u. das muss jeder andere Mieter hinnehmen.

Es ist schon oft genug passiert, dass beispielsweise jemand den ganzen Tag Löcher in die Wand gebohrt hatte oder einen Durchbruch gemacht hatte u. dem Mieter nebenan dies auf die Nerven ging. DIeser verständigte die Polizei, welche tatsächlich erschien, leider war dies am Tage u. nicht Mittags oder nachts. "Da können wir nix machen" sagten sie.
Sein wir mal ehrlich, es gibt wirklich Mieter, die nur darauf warten, ein Geräusch zu hören (mit dem Ohr an der Wand hängend) um dann die Polizei zu rufen, am besten sind die, die die Bullen holen, weil über ihnen in der Wohnung ein Baby die Nacht durchschreit. Alles schon erlebt.

@next: Der Nächste bitte!

TL

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P.s.: Frednerk