mein Nachbar hat sich schriftlich bei mir beschwert das meine
Musik zu laut ist und ich diese leise hören soll.
Jetzt suche ich den deutschen Paragraphen der
sich auf die Lautstärke in Wohnungen bezieht.
Kann mir bitte einer per copy und paste diesen
Paragraphen hier posten, damit ich ihm ein Rückschreiben
aufbauend auf dem Gesetz rückschreiben kann ?
Soetwas ist für gewöhnlich im Mietvertrag bzw. der Hausordnung geregelt. Ob es da generalistische und konkrete Aussagen der Marke "Motörhead nur bis 60 db, Celine Dion bis 90db" gibt, wage ich mal zu bezweifeln (-:
ja, war lecker*schluck*...ich hatte Dir eine Mail geschickt,aber die Adresse
war wohl vermurkst...aber die mail kam nicht zurück, ging wohl ins nirwana. Wollte eigentlich nochmal mailen ,
habs aber dann vergessen
*stresshab*
@frednerk: was für Musik war es denn??
Gruß michel9
Ich denke auch die Argumentation sollte sich auf den Musikinhalt beziehen, das wird den Nachbarn freundlich stimmen. Er muss schließlich wissen welchen ästhetischen Wert Rückkopplungen und Verzerren darstellen und wie sie den Text akustisch illustrieren. Banausentum kommt von mangelnder musikalischer Schulung...und da braucht er eher mehr, nicht weniger. Gerade Letzteres sollte man taktvoll durchklingen lassen. Sag ihm auch, dass viele Orchestermusiker schwerhörig werden, dass klassische Musik auch nicht leiser ist als Rockmusik.
Bevor Du ihm mit Gesetzen kommst, solltest Du also erst mal verbindlicher vorgehen und ihn informieren.
Wenn das nichts hilft entschuldige Dich in aller Form, dass Dein wohlmeinendes Temprament mit Dir durchgegangen ist und weise darauf hin, dass Du Deine Anlage auf dem Flohmarkt verkauft hast. 2 Tage später solltest Du ihm damit vertraut machen, was die neue Anlage kann: 2 x 200 Watt RMS. Das Nachbarschaftsproblem erledigt sich dann durch hohen Blutdruck.
P.s.: Die Medizin der Wahl ist Joy Devision
>Bevor Du ihm mit Gesetzen kommst, solltest Du also erst mal verbindlicher vorgehen und ihn informieren.
Ich will ihm nicht mit Gesetzen kommen
sondern mich an selbiges halten und
in den darin stehenden Zeiten ruhig
verhalten, und für die übrige Zeit appeliere ich an seine Menschlichkeit und die Tatsache das dort, wo Menschen leben,
auch Geräusche entstehen die Aussenstehenden nicht immer gefallen.
Kauf dir ein Schlagzeug, wenn der keine Ruhe gibt *g* das muss er dann dulden.
Generell gilt aber der Begriff "Zimmerlautstärke" und die Einhaltung der Mittags- und Nachtruhe.
ich hatte selbst vor kurzem ein ähnliches Problem, leider finde ich die Seite nicht mehr, wo genau beschrieben war, was kann u. was nicht. Es gibt es aber ein BGB Online (http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/bgb/). WIe gesagt, die Ruhezeiten müssen eingehalten werden (22Uhr- 7 Uhr glaube ich + Mittagsruhe), alles andere beruht auf Rücksichtnahme. Das heißt aber nicht, dass DU zwingend die Klappe halten musst, wenn Dein Nachbar Schichtarbeiter ist, obwohl es empfehlenswert ist.
Wenn Dein Nachbar also nur angepisst ist, weil er Scheißmusik hören muss u. Deine nicht mag u. eh nur 20 Watt RMS hat u. dann 21.45Uhr ankommt um sich zu beschweren, hat er keine guten Chancen.
Bei mir hatte es geholfen die Klingel abzuschalten, also einfach etwas zwischen GLocke u. KLöppel klemmen. Da stand er also 10 Minuten lang u. hat dauergeklingelt u. ich wundere mich, warum mein Media Player so ein leises Zirpen von sich gibt. Als er dann anfing gegen meine Tür zu latschen, musste ich doch aufmachen....man sah ihm an, dass er mich umbringen wollte, aber leider war es erst 5 vor 10 u. damit musste er wieder abziehen u. dürfte seine Drohungen auch wieder mitnehmen. 3 Monate lang ging das Spielchen, dann gab er auf.
Na ja, jetzt ist er ruhiger geworden u. nach 10 muss ich mich mit Zimmerlautstärke begnügen, für meine Lauscher ist das auch besser :-)
Mein Verstärker hat 500Watt. Keine RMS.
Wenns mir in den Sinn kommt nutze ich manchmal 200Watt. Ich hatte noch nie derartige Probleme mit meinen Nachbarn.
Mir ist es auch Wurst wenn andere das gleiche Bedürfnis haben. Geben und nehmen. Nun ja, viele, oder besser, die meisten Raffen das eh nicht.
Und wenn du Pech hast. Klingelt es und Jungs in Grüner Uniform stehen vor dir. Die erzählen dann irgendetwas von Anlage Beschlagnahmen. Erlebt bei einem Freund von mir. Wollten die jedenfalls. Also die Anlage Beschlagnahmen. Tja, die ganze sachte wurde dann sehr Teuer für beide Seiten!
Hat aber Laune gemacht.
[Quelle: http://www.mdr.de/escher/archiv/105088.html#absatz3]
Schutz vor Lärm
Lärm ist eine der häufigsten Ursachen für Krach mit dem Nachbarn. Grundsätzlich gilt: Einen gewissen Geräuschpegel muss man einfach dulden. Sobald jedoch der Lärm von nebenan eine "wesentliche Beeinträchtigung" darstellt, können Sie sich wehren. Die zivilrechtliche Abwehr von Lärm hat ihre Hauptgrundlage in Paragraph 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), daneben kommen Ansprüche aus Paragraphen1004, 823 BGB in Betracht.
Entscheidend ist dabei allerdings nicht, ob Sie sich durch den Lärm des Nachbarn gestört fühlen, sondern ob Lärmgrenzwerte überschritten werden. So sind z.B. in einem Gewerbegebiet höhere Werte zulässig als in einem reinen Wohngebiet. Was Sie in Sachen Lärm dulden müssen, ergibt sich aus § 906 BGB. Da heißt es u.a.: Auch erheblich belästigender Lärm muss geduldet werden, wenn er ortsüblich ist und durch zumutbare Maßnahmen nicht beseitigt oder gemindert werden kann.
Richtwerte für die Lärmeinwirkung auf die Nachbarschaft
Zur Beurteilung einer Lärmquelle müssen die Werte in einem komplizierten Messverfahren (A-Schallpegel-Messung) durch Sachverständige ermittelt werden. Ausgedrückt wird die Schallbelastung in Dezibel (A) oder kurz db (A).
Nach der Verwaltungsvorschrift "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA-Lärm) von August 1998 sind in der Nachbarschaft Belastungen bis zu folgenden Grenzwerten hinzunehmen:
- Art der zu Nutzung: Industriegebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 70;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 70.
- Art der zu Nutzung: Gewerbegebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 65;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 50.
- Art der zu Nutzung: Kern-, Dorf-, Mischgebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 60;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 45.
- Art der zu Nutzung: Allgemeine Wohngebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 55;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 40.
- Art der zu Nutzung: Reine Wohngebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 50;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 35.
- Art der zu Nutzung: Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 45;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 35.
- Art der zu Nutzung: Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 35;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 25.
- Art der zu Nutzung: Sonderregelung für seltene Ereignisse
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 70;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 55.
Bei der Bestimmung des Gebietscharakters kommt es allerdings nicht auf die Einstufung durch die Städte und Gemeinden an, sondern auf die tatsächliche Nutzung. Der Schallpegel wird in der Regel 0,5 m vor dem geöffneten, vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster gemessen. Das Verfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels ist in der Technischen Anleitung Lärm, in der VDI-Richtlinie 2058 Bl. 1 und im Normblatt DIN 45645 Teil 1 geregelt.
Diese Maßstäbe dürfen aber nicht ganz einfach schematisch übernommen werden. Bei seiner Beurteilung einer Ruhestörung hat der Richter noch einen erheblichen Ermessensspielraum. Dennoch bieten die Grenzwerte im Streitfall aber einen ersten Anhaltspunkt für eine Entscheidung des Gerichts. Die Beweisführung in einem solchem Prozess ist jedoch ohnehin schwierig, da Lärmmessungen im Rahmen eines Zivilprozesses dem Störer vorher mitgeteilt werden müssen.
Einen grobe Orientierung über die Größe verschiedener Schallpegel in dB(A) geben folgende Beispiele:
- Ticken einer Uhr: Abstand etwa 1 m, Schallpegel
20 dB(A)
- normales Sprechen : Abstand etwa 1 m, Schallpegel 50-60 dB(A)
- Personenauto: Abstand etwa 7 m, Schallpegel
80-85 dB(A)
- Preßlufthammer: Abstand etwa 7 m, Schallpegel
90-100 dB(A)
- Düsenflugzeug: Abstand etwa 20 m, Schallpegel
120-130 dB(A)
Als Faustregel kann man sagen, dass die Zunahme des Schallpegels um 10 dB etwa der Verdoppelung der Lautstärkewahrnehmung entspricht.
Um Streit zu vermeiden sollten auf alle Fälle die täglichen Ruhezeiten eingehalten werden. Üblicherweise sind dies die Zeiten zwischen 22.00 und 07.00 Uhr sowie zwischen 13.00 und 15.00 Uhr. Die genauen Zeiten sind meistens in kommunalen Verordnungen niedergelegt, die Sie bei der Gemeindeverwaltung erfragen können. Zu diesen Zeiten ist jeder ruhestörende Lärm, wie z.B. Rasenmähen oder Hausmusik zu unterlassen. Gewisse Notwendigkeiten des täglichen Lebens, wie das Betätigen der Wasserspülung am WC, das Baden oder Duschen, müssen auch zu diesen Zeiten hingenommen werden.
Quelle: Nachbarrecht in Sachsen, Hrsg.: Staatsministerium der Justiz, 1998.
Die Geräuschpegelangaben erscheinen mir etwas "unrealistisch" u. ich kann nicht glauben, dass die a) befolgt werden u. b) bei Lärmstörungen tatsächlich als RIchtwerte herangezogen werden. Eigentlich galt schon immer die Regelung, dass man die Ruhezeiten einhalten muss, u. "dazwischen" Manowar im WOhnzimmer ein Privatkonzert geben lassen darf, also 120DB u. das muss jeder andere Mieter hinnehmen.
Es ist schon oft genug passiert, dass beispielsweise jemand den ganzen Tag Löcher in die Wand gebohrt hatte oder einen Durchbruch gemacht hatte u. dem Mieter nebenan dies auf die Nerven ging. DIeser verständigte die Polizei, welche tatsächlich erschien, leider war dies am Tage u. nicht Mittags oder nachts. "Da können wir nix machen" sagten sie.
Sein wir mal ehrlich, es gibt wirklich Mieter, die nur darauf warten, ein Geräusch zu hören (mit dem Ohr an der Wand hängend) um dann die Polizei zu rufen, am besten sind die, die die Bullen holen, weil über ihnen in der Wohnung ein Baby die Nacht durchschreit. Alles schon erlebt.
Ich denke in den meisten Bundesländern gelten strengere Regeln. Mittagszeit von 12-16 Uhr. Habe mich auch gewundert, aber eine Kommilitonin hat das vor Gericht gesagt bekommen...die Tochter hatte für den Klavierunterrricht geübt und zum Ärger des Nachbarn gelegentlich falsche Töne erwischt.
Und morgens ab 8 Uhr, dann Mittagspause und dann bis 19 oder 20 Uhr. Für Hausmusik gilt wohl so etwa 2 Stunden am Tag zu regelmäßigen Uhrzeiten hinter einander weg, also nicht verteilt. Ähnlich dürfte es sich fürs abspielen von Rockmusik verhalten, wenn Du über gedämpfte Zimmerlautstärke hinausgehen willst.
"mein Nachbar hat sich schriftlich bei mir beschwert das meine Musik zu laut ist und ich diese leise hören soll."
Als Lärmbelästigung gilt auch Lärm, der nicht die Lärm-Grenzen überschreitet, aber täglich länger als 2 Stunden dauert. Es gelten also nicht nur die ortsüblichen Ruhezeiten, sondern eine Lärmgrenze von 2 Stunden. Du kannst also ungestört täglich 2 Stunden Klavier spielen, aber alles, was darüber hinausläuft ist Ruhestörung!
Die Ruhezeiten bei Baumaßnahmen oder ortsbedingtem Lärm (z.B. Verkehr) sind etwas anderes als nicht notwendiger Lärm.
Ich selbst finde es auch störend, wenn ich ein Buch lesen möchte und der Nachbar hört so laut Musik, daß ich im Takt lesen soll. Das Lesen kann ich dann einstellen.
Ich denke, du kannst selbst sehr gut einschätzen, ob deine Musik laut ist. Mach die Mucke an und geh zur Tür raus und schließe sie (Schlüssel nicht vergessen! ;)), ist die Musik dann noch deutlich hörbar, solltest du vielleicht mal an deine Nachbarn denken und ab und an einen Kopfhörer nutzen. Der schadet nicht, wenn die Lautstärke richtig eingestellt ist.
Warum manche Deutsche immer gleich nach Paragraphen rufen ist mir schleierhaft. Der gesunde Menschenverstand sollte dafür doch reichen.
>Warum manche Deutsche immer
>gleich nach Paragraphen rufen ist mir schleierhaft.
Mein Nachbar ist ungefähr in meinem Alter; 29 Jahre.
Anstatt auf eine menschliche Art mir entgegenzutreten wählte
er einen sehr bürokratisch und anmaßenden Weg, hinzu kommt
das ich seit seinem Einzug noch kein einziges Wort mit im
wechselte und er im letzten Jahr kein Problem
damit hatte ohne meine meine Erlaubnis
meinen Garten zu betreten.
Er pocht auf Recht und Ordnung die er selbst nicht einhält
aber von anderen verlangt.
Ich bin bereit mich in diesem Fall an das geltene Recht
betreffend der Lautstärke zu halten und mich Diesem
zu fügen; d.h. die Ruhezeiten halte ich ein und
wenn ich in der Stimmung bin, und das ist weder jeden Tag noch den ganzen Tag über, höre ich auch mal laute Musik, wobei
auch dieser Geräuschpegel sich in wirklich humanen Grenzen hält.
Der Typ hat sogar Buch darüber geführt wann, wie lange und wie
laut ich Musik hörte...mit solchen Leuten will ich
keinen weiteren Kontakt haben, deshalb will ich meine
Lautstärke lieber einem Paragraphen unterordnen als
mich mit so einer Saftbirne rumzuärgern.
Den Paragraphen wollte ich also in keinster Weise haben um irgendwelchen Gestörten auf's Dach zu steigen.
Die probleme habe ich nicht, auch wenn ich gelegentlich auch Privatkonzerte via CD veranstalte.
Aber der unbeobachtete Schlag auf die Fresse, am besten in Begleitung "etwas kräftiger gebauter Kumpels" kann in besonder schwierigen Fällen durchaus legitim vorkommen.
Ich hoffe nur, ich bekomme es selbst nicht zu spüren...
Im Zweifelsfalle sag deinem nachbarn er soll ein gutachten erstellen lassen, damit vor gericht gehen, denn den gutachter zahlt dann er und der ist teuer, wenn du allerdings jetzt schon ahnst, im unrecht zu sein, rate ich ab, denn dann zahlst du ALLES, den gutachter, die anwälte und das gericht
Stell Dir vor es ist warm und regnet. Du sitzt bei offenem Fenster und liest oder arbeitest. Vom Nachbar kommt Musik die Dir nicht gefällt und die Dich stört. Wie würdest Du Dich fühlen? Rücksichtnahme scheint auszusterben.
Merke: Die eigene Freiheit endet wo die Freiheit des Nächsten beginnt.
fbe
Stell Dir vor es ist warm und regnet. Du sitzt bei offenem Fenster und hörst Musik. Das tust Du weil Du es als entspannend empfindest, weil Du den ganzen Tag gearbeitet hast u. dicke Bücher lesen musstest. Den Nachbarn stört Deine Musik, wenn Du redest stört es ihn auch, u. wenn Dein Kühlschrank anspringt nervt es ihn auch, überhaupt nervt ihn jedes Geräusch, welches er nicht verursacht. Natürlich kommt er angetrottet um sich zu beschweren, dabei ist es gerade mal halb 9 abends. Wie würdest Du Dich fühlen?
Rücksichtsnahme scheint immer nur eine Richtung zu gehen.
Merke: Es gibt Leute, die machen sich vieles zu einfach, Frednerk ist bestimmt keiner von denen. Es war eine einfache Frage, mit einer einfachen ANtwort, kein Thread über Lärmstörungen Allgemein. Und noch was: Rücksichtsnahme heißt auch etwas in Kauf zu nehmen, was man nicht mag bzw. gewisse Unannehmlichkeiten einfach zu akzeptieren.
@Frednerk: Sorry, ich habe beim ersten Mal schon ewig gebraucht um eine brauchbare Seite zu finden, auch diesmal war es nicht leichter u. ich habe nichts Erwähnenswertes gefunden (Google ist doch Scheiße), ....aber es gibt was, ich weiß es :-)
Frednerk lass dir nichts gefallen. Dreh die Kiste voll auf der soll auch was davon haben.
Währe ja wohl ein Ding wenn man auf seinen Nachbarn jetzt auch noch Rücksicht nehmen soll.
Ich kann dich da allerding voll und ganz verstehen. Es gibt nunmal Musik, die muss man einfach laut hören und Kopfhörer sind keine Alternative, da man auch Musik spüren muss.
Für mich wäre es Musikverstümmelung, wenn ich "Shine On Your Crazy Diamonds" von Pink Floyd oder "Money For Nothing" von Dire Straits in Zimmerlatstärke hören müsste. Auch AC/DC kann man nicht leise hören, denn Rock and roll ain't noise pollution.
Bei mir bebt es so manchmal, dass sich die Drombhose meiner 72 jährigen Nachbarin lockert.
Sie und ihr Mann fanden das erst auch absolut nervig, Aber seitdem sie bei mir mal ihre Bach-CD in "Konzertlautstärke" in Dolby Digital erlebt haben, haben sie sehr wohl verstanden.....
Ohne Scheiß, die beiden haben sich mittlerweile eine 2500,-€ teure DD-Anlage zugelegt und siehe da, ich höre fast jeden Abend in ordentlicher Lautstärke Vivaldi durch die Wand.
Mach mal deinem Nachbarn klar, dass man Musik nicht nur hören, sondern erleben muss.