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freiheit die ich meine...

xafford / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

...was haltet ihr eigetlich von der "gleichschaltung" von abgeordneten einer partei bei abstimmungen im bundestag? immerhin sollen abgeordnete ja "nur ihrem gewissen" verpflichtet sein. wenn man dann hört, daß sie bei abstimmungen, die keine gewissensfrage sein sollen der parteilinie zu folgen haben stellt sich mir die frage, wer denn entscheidet was eine gewissensfrage ist und was nicht.


wenn ohnehin alle angeordneten nach der parteientscheidung entscheiden müssen, welchen sinn macht es dann noch mehr als einen abgeordneten zu haben? es würde ja reichen einen rein zu setzen und seine stimme anteilig zum wahlergebnis zu gewichten, wenn er abgeordnete, welchen ich in meinem wahlkreis gewählt habe ohnehin keinen eigenen standpunkt haben darf. ausgehandelt werden die gesetzentwürfe über welche abgestimmt wird ohnehin in ausschüssen.


kurzum, mir ging schon immer die halle über und momentan auch, wenn palamentariern zwecks parteiräson das abstimmungsergebnis diktiert wird, meiner auffassung von parlamentarismus entspricht das auf jeden fall nicht.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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