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Glaubt das eigentlich jemand?

xafford / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

heute is mir auf eBay mal wieder einer aufgefallen mit ein paar tausend bewertungen, und folgendem, häufig zu sehenden zusatz in der auktion:


Die neue Rechtslage (EU-Recht & BGH) macht einige Zusätze erforderlich!
Zu Ihrer Information und Kenntnisnahme:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Rechtsverbindliche Kaufverträge können auch in einer Internet-Auktion "per Mausklick erfolgen". Für Sie bedeutet dies, dass auch Sie sich unwiderruflich verpflichten die ersteigerte Ware zu dem von Ihnen hier gebotenen Auktionspreis abzunehmen! Die Rückgabe, Wandlung oder Umtausch ersteigerter Artikel ist ausgeschlossen. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie auch bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Die Konsequenz aus dieser Bestimmung stehen indess oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis.
Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen: Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes !!! Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, das bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.

Die Artikel werden unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung angeboten.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.



ich frage mich, ob dem irgendeiner abnimmt, daß er privatverkäufer ist und ob der selbst glaubt, daß das, was er schreibt auch nur die geringste juristische bedeutung hat?
diesen zusatz von wegen auf alle rechte verzichten sieht man ja in jeder 2. auktion (wie damals die disclaimer auf webseiten,die auch eher nach hinten losgehen), dann aber dem kunden einerseits mit einem EU-recht zu drohen indem er einen rechtsverbindlichen vertrag eingehen würde und andererseits alle daraus ergebenden rechte aufheben wollen (abgesehen davon, daß dies rechtlich nicht geht). jede AGB würde sofort nichtig werden...wenn die leute schon so tun, als wüssten sie über um die gesetze, dann sollten sie wenigstens die einzig rechtliche möglichkeit nutzen um gewährleistungen rumzukommen, sie sollten ihr zeug komplett als defekte bastlerware verkaufen.
ps: ob die "privatauktionäre" mit ein paar tausend bewertungen eigentlich wissen, daß das finanzamt eBay mittlerweile recht genau unter die lupe nimmt?

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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13.Fiasko J-G-W „Leider alles falsch, aber das ist auch sauschwer! Zuerste mal eine persönliche...“
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@J-G-W
"Leider alles falsch, aber das ist auch sauschwer!"
Nun, nicht alles ist falsch.

"es ist keine GEWÄHRLEISTUNG, sondern eine Sachmängelhaftung"
Gewährleistung=Sachmängelhaftung!!!
Wenn bei einer Sache innerhalb eines Jahres ein Defekt auftritt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dies nicht auf Benutzung der Sache zurückzuführen ist, sondern auf einen Sachmangel. Das mag bei neuen Waren Sinn machen, jedoch nicht immer bei Gebrauchtwaren. Es sei denn, der Verkäufer ist gewerblich tätig, denn dann kann er die Sache prüfen/testen und soll so dem Käufer eine auch zukünftig mangelfreie Sache verkaufen. Kurz: der Händler hat den Sachverstand und haftet somit.

"Das bedeutet, DU als Verkäufer bestätigst, das die Ware beim Verkauf ohne Mängel war, bzw. diese genannt wurden."
Leider nicht korrekt. Man kann schließlich auch defekte Ware verkaufen, deren weitere Funktionen man von der Haftung ausschliessen kann. Gewährleistung betrifft nur zukünftige Defekte (Mängel), keine bestehenden.

"NICHT ausschließen kann ein Händler. Wer über 1000 Bewertungen hat, dürfte sicherlich nicht mehr als Privatmann laufen, egal ob er nun das Gewerbe angemeldet hat, oder nur mal so Steuern hinterzieht."
Das ist zwar deine Meinung, juristisch aber nicht haltbar. Denn es macht noch kein Gewerbe aus, wenn man 1000 Bewertungen hat.

Leider mischt du zu sehr Meinung und Wissen, was dein Posting für Laien nur schwer verständlich macht.


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