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Glaubt das eigentlich jemand?

xafford / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

heute is mir auf eBay mal wieder einer aufgefallen mit ein paar tausend bewertungen, und folgendem, häufig zu sehenden zusatz in der auktion:


Die neue Rechtslage (EU-Recht & BGH) macht einige Zusätze erforderlich!
Zu Ihrer Information und Kenntnisnahme:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Rechtsverbindliche Kaufverträge können auch in einer Internet-Auktion "per Mausklick erfolgen". Für Sie bedeutet dies, dass auch Sie sich unwiderruflich verpflichten die ersteigerte Ware zu dem von Ihnen hier gebotenen Auktionspreis abzunehmen! Die Rückgabe, Wandlung oder Umtausch ersteigerter Artikel ist ausgeschlossen. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie auch bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Die Konsequenz aus dieser Bestimmung stehen indess oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis.
Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen: Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes !!! Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, das bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.

Die Artikel werden unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung angeboten.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.



ich frage mich, ob dem irgendeiner abnimmt, daß er privatverkäufer ist und ob der selbst glaubt, daß das, was er schreibt auch nur die geringste juristische bedeutung hat?
diesen zusatz von wegen auf alle rechte verzichten sieht man ja in jeder 2. auktion (wie damals die disclaimer auf webseiten,die auch eher nach hinten losgehen), dann aber dem kunden einerseits mit einem EU-recht zu drohen indem er einen rechtsverbindlichen vertrag eingehen würde und andererseits alle daraus ergebenden rechte aufheben wollen (abgesehen davon, daß dies rechtlich nicht geht). jede AGB würde sofort nichtig werden...wenn die leute schon so tun, als wüssten sie über um die gesetze, dann sollten sie wenigstens die einzig rechtliche möglichkeit nutzen um gewährleistungen rumzukommen, sie sollten ihr zeug komplett als defekte bastlerware verkaufen.
ps: ob die "privatauktionäre" mit ein paar tausend bewertungen eigentlich wissen, daß das finanzamt eBay mittlerweile recht genau unter die lupe nimmt?

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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xafford HADU „Hallo! Und das genügt als Privatperson? Einfach ausschließen? Ich möchte...“
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man kann ein rechtnicht ausschließen und man kann auch nicht darauf "verzichten". man kann das zwar so schreiben, es hat aber keinerlei juristische auswirkungen. der einzige weg aus der privathaftung bei einem privatverkauf zu kommen ist es, die ware als defekte bastlerware zu verkaufen. es handelt sich bei diesen haftungsausschlüssen um ein märchen, jeder schreibt es rein, jeder denkt er sei damit aus dem schneider, wenn es aber wirklich mal hart auf hart käme, so würde so ein zusatz in der auktion sogar gegen ihn ausgelegt werden, da dieser zusatz beweist, daß er über die erweiterte haftung bescheid weiß.
ps: wegen dem posting von chris unten, wer hat denn hier irgendwas geschrieben, daß auch nur entfernt auf arglistige täuschung hinausgeht? es geht um einen verschwiegenen produktmangel oder einen verdeckten produktmangel. für arglisitge täuschung müssennoch mehr faktoren erfüllt sein.
alles in allem kann man es drehen und wenden wie man will, ein kundenrecht kann man (auch privat) nicht einfach mit einer klausel einschränken, jeder richter würde euch vor gericht ahrscheinlich eine grundlektion in unzulässigen klauseln geben.

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