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Überwachungskamera

Kamusi / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hei Leute,


frage mal so, wie sieht die Rechtslage mit Überwachungskameras in Autos aus???


Folgende Situation,


Kamera in einem Polizeifahrzeug und in einem Fahrschulauto.


Bei der Polizei ist es doch so das der Aufgenommene irgendwie darauf hingewiesen werden muss, ich glaube mit roter Kontrollampe am Innenspiegel.


Meines Wissens muss diese Aufnahme nach 30 Minuten aus Datenschutzgründen gelöscht werden.


Aber wie sieht das bei unserem Fahrschulauto aus, diese Aufnahmen werden nach unserem Wissen gespeichert und den Fahrschülern beim Theoretischen Unterricht gezeigt.


Wie sieht es denn da mit meinem Datenschutz aus?????


Und dürfen solche, sage mal wiederrechtlichen Aufnahmen bei Verstößen genutzt werden.


Polizei konfisziert das Video nach einem Unfall aus dem Fahrschulauto.


Wer hat da etwas Ahnung davon???


Gruß Kamusi

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Herman Munster Kamusi „Überwachungskamera“
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Also was das Polizei-Video angeht: da liegst Du mit der kurzen Löschzeit wohl nur dann in etwa richtig, als daß niemand bei einer (groben) Verkehrsübertretung ertappt wird. Da der z.B. rücksichtslose Drängler auf dem Polizei-Video ein voll gerichtsverwertbarer Beweis ist, muß er aufbewahrt werden, zumindest bis zum Ende des (bzw. aller) Gerichtsverfahrens. (Außerdem kann man´s ja noch gut an RTLII & Co verhökern... ;-)) ).

Du hast wahrscheinlich recht, sofern noch kein "Kunde" im Visier ist, die Kamera aber schon mitläuft - man weiß ja nie, wann es passiert. Aber Du brauchst Dir nun nicht einzubilden, daß die alle 30 Minuten anhalten, zum Kofferraum gehen, das Band zurückspulen, Klappe zu und weiterfahren. Bis zum Schichtende bleibt die Kassette mit allen Aufnahmen drauf gespeichert. Vielleicht guckt sich das ganze Band später auch noch ein anderer Polizist an, aber wenn wirklich niemand grob unbillig drauf auffällt, zurückspulen zum Anfang und wieder ins Regal zurück, vermute ich mal.

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