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Überwachungskamera

Kamusi / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hei Leute,


frage mal so, wie sieht die Rechtslage mit Überwachungskameras in Autos aus???


Folgende Situation,


Kamera in einem Polizeifahrzeug und in einem Fahrschulauto.


Bei der Polizei ist es doch so das der Aufgenommene irgendwie darauf hingewiesen werden muss, ich glaube mit roter Kontrollampe am Innenspiegel.


Meines Wissens muss diese Aufnahme nach 30 Minuten aus Datenschutzgründen gelöscht werden.


Aber wie sieht das bei unserem Fahrschulauto aus, diese Aufnahmen werden nach unserem Wissen gespeichert und den Fahrschülern beim Theoretischen Unterricht gezeigt.


Wie sieht es denn da mit meinem Datenschutz aus?????


Und dürfen solche, sage mal wiederrechtlichen Aufnahmen bei Verstößen genutzt werden.


Polizei konfisziert das Video nach einem Unfall aus dem Fahrschulauto.


Wer hat da etwas Ahnung davon???


Gruß Kamusi

Genieße die Stille
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J-G-W Kamusi „Hei A4, war blöde von mir beschrieben. Die Kamera ist auf dem Armaturenbrett...“
Optionen

wenn Du der Fahrlehrer bist, ja!!!



Solange nicht die Polizei das Beweismaterial illegal beschafft hat, sondern ggf. ein Dritter sind die fein raus.

Beispiel 1: Du brichst irgendwo ein und klaust Unterlagen, die Geldwäsche beweisen (z.B. weil Du den Typ damit um etwas Kohle bitten wolltest). Die Bullen schnappen Dich und dürfen das Beweismaterial ganz normal benutzen.

Beispiel 2: Da die Polizei noch immer nicht Deine Geldwäsche nachweisen kann, macht sie bei Dir eine Haussuchung, ohne richterliche Anordnung, ohne Gefahr im Verzug, einfach nur mal so, in der Hoffnung, etwas zu finden. Die so erlangten Beweise sind unzulässig, daraus gezogene/ermittelte Folgebeweise jedoch nicht unbedingt.







Das ist keine Rechts- oder Linksberatung!!!

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