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Überwachungskamera

Kamusi / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hei Leute,


frage mal so, wie sieht die Rechtslage mit Überwachungskameras in Autos aus???


Folgende Situation,


Kamera in einem Polizeifahrzeug und in einem Fahrschulauto.


Bei der Polizei ist es doch so das der Aufgenommene irgendwie darauf hingewiesen werden muss, ich glaube mit roter Kontrollampe am Innenspiegel.


Meines Wissens muss diese Aufnahme nach 30 Minuten aus Datenschutzgründen gelöscht werden.


Aber wie sieht das bei unserem Fahrschulauto aus, diese Aufnahmen werden nach unserem Wissen gespeichert und den Fahrschülern beim Theoretischen Unterricht gezeigt.


Wie sieht es denn da mit meinem Datenschutz aus?????


Und dürfen solche, sage mal wiederrechtlichen Aufnahmen bei Verstößen genutzt werden.


Polizei konfisziert das Video nach einem Unfall aus dem Fahrschulauto.


Wer hat da etwas Ahnung davon???


Gruß Kamusi

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Amenophis IV Kamusi „Überwachungskamera“
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Versteh ich nicht ganz: Bei der Fahrschule wird das Verhalten des Fahrschülers gefilmt?!

Wenn es so ist, ist die Rechtslage ganz einfach:

- die Fahrschule wird das aus pädagogischen Grünnden machen, um z.B. nachher Fahrfehler nochmal durchsprechen zu können. Machen auch Skischulen etc.

- das ist generell NUR MIT DEINEM EINVERSTÄNDNIS möglich; Du hast das sogenannte "Recht am eigenen Bild."

- Bei Unfällen dürfte (aber das weiß ich nicht sicher) sowieso der Fahrlehrer dran sein, der Schüler hat ja keinen Führerschein.

- ich halte es also für unproblematisch, aber Du kannst das untersagen.

sapere aude
A4.
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