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Überwachungskamera

Kamusi / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hei Leute,


frage mal so, wie sieht die Rechtslage mit Überwachungskameras in Autos aus???


Folgende Situation,


Kamera in einem Polizeifahrzeug und in einem Fahrschulauto.


Bei der Polizei ist es doch so das der Aufgenommene irgendwie darauf hingewiesen werden muss, ich glaube mit roter Kontrollampe am Innenspiegel.


Meines Wissens muss diese Aufnahme nach 30 Minuten aus Datenschutzgründen gelöscht werden.


Aber wie sieht das bei unserem Fahrschulauto aus, diese Aufnahmen werden nach unserem Wissen gespeichert und den Fahrschülern beim Theoretischen Unterricht gezeigt.


Wie sieht es denn da mit meinem Datenschutz aus?????


Und dürfen solche, sage mal wiederrechtlichen Aufnahmen bei Verstößen genutzt werden.


Polizei konfisziert das Video nach einem Unfall aus dem Fahrschulauto.


Wer hat da etwas Ahnung davon???


Gruß Kamusi

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Kamusi Amenophis IV „ Versteh ich nicht ganz: Bei der Fahrschule wird das Verhalten des Fahrschülers...“
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Hei A4,
war blöde von mir beschrieben.
Die Kamera ist auf dem Armaturenbrett befestigt und filmt durch die Windschutzscheibe.
Also weniger den Fahrschüler sondern mehr den Verkehr vor ihm.
Warum weiß der Teufel.
Und mit Unfall meinte ich, wenn ich einen Unfall verursache und das ganze wird aufgenommen, darf dieses Marterial gegen mich verwandt werden?
Gruß Kamusi

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