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Überwachungskamera

Kamusi / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Hei Leute,


frage mal so, wie sieht die Rechtslage mit Überwachungskameras in Autos aus???


Folgende Situation,


Kamera in einem Polizeifahrzeug und in einem Fahrschulauto.


Bei der Polizei ist es doch so das der Aufgenommene irgendwie darauf hingewiesen werden muss, ich glaube mit roter Kontrollampe am Innenspiegel.


Meines Wissens muss diese Aufnahme nach 30 Minuten aus Datenschutzgründen gelöscht werden.


Aber wie sieht das bei unserem Fahrschulauto aus, diese Aufnahmen werden nach unserem Wissen gespeichert und den Fahrschülern beim Theoretischen Unterricht gezeigt.


Wie sieht es denn da mit meinem Datenschutz aus?????


Und dürfen solche, sage mal wiederrechtlichen Aufnahmen bei Verstößen genutzt werden.


Polizei konfisziert das Video nach einem Unfall aus dem Fahrschulauto.


Wer hat da etwas Ahnung davon???


Gruß Kamusi

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Amenophis IV Kamusi „Überwachungskamera“
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Versteh ich nicht ganz: Bei der Fahrschule wird das Verhalten des Fahrschülers gefilmt?!

Wenn es so ist, ist die Rechtslage ganz einfach:

- die Fahrschule wird das aus pädagogischen Grünnden machen, um z.B. nachher Fahrfehler nochmal durchsprechen zu können. Machen auch Skischulen etc.

- das ist generell NUR MIT DEINEM EINVERSTÄNDNIS möglich; Du hast das sogenannte "Recht am eigenen Bild."

- Bei Unfällen dürfte (aber das weiß ich nicht sicher) sowieso der Fahrlehrer dran sein, der Schüler hat ja keinen Führerschein.

- ich halte es also für unproblematisch, aber Du kannst das untersagen.

sapere aude
A4.
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Kamusi Amenophis IV „ Versteh ich nicht ganz: Bei der Fahrschule wird das Verhalten des Fahrschülers...“
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Hei A4,
war blöde von mir beschrieben.
Die Kamera ist auf dem Armaturenbrett befestigt und filmt durch die Windschutzscheibe.
Also weniger den Fahrschüler sondern mehr den Verkehr vor ihm.
Warum weiß der Teufel.
Und mit Unfall meinte ich, wenn ich einen Unfall verursache und das ganze wird aufgenommen, darf dieses Marterial gegen mich verwandt werden?
Gruß Kamusi

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J-G-W Kamusi „Hei A4, war blöde von mir beschrieben. Die Kamera ist auf dem Armaturenbrett...“
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wenn Du der Fahrlehrer bist, ja!!!



Solange nicht die Polizei das Beweismaterial illegal beschafft hat, sondern ggf. ein Dritter sind die fein raus.

Beispiel 1: Du brichst irgendwo ein und klaust Unterlagen, die Geldwäsche beweisen (z.B. weil Du den Typ damit um etwas Kohle bitten wolltest). Die Bullen schnappen Dich und dürfen das Beweismaterial ganz normal benutzen.

Beispiel 2: Da die Polizei noch immer nicht Deine Geldwäsche nachweisen kann, macht sie bei Dir eine Haussuchung, ohne richterliche Anordnung, ohne Gefahr im Verzug, einfach nur mal so, in der Hoffnung, etwas zu finden. Die so erlangten Beweise sind unzulässig, daraus gezogene/ermittelte Folgebeweise jedoch nicht unbedingt.







Das ist keine Rechts- oder Linksberatung!!!

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xafford J-G-W „wenn Du der Fahrlehrer bist, ja!!! Solange nicht die Polizei das Beweismaterial...“
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Solange nicht die Polizei das Beweismaterial illegal beschafft hat
das ist in den usa vielleicht interessant, nicht in deutschland. beweismittel, auch wenn unrechtmäßig gewonnen, dürfen verwertet werden.
zur eigentlichen sache: die frage stellt sich gar nicht. so lange dem fahrschüler kein vorsatz vorgeworfen werden kann ist er nicht belangbar, es trifft den fahrlehrer.
was das filem angeht, so denke ich es ist höchstens in der grauzone, da der fahrschüler nach deiner schilderung ja nicht direkt gefilmt wird, sondern die umgebung. filmen ist mit einigen einschränkungen erlaubt, man darf aber z.b. keine personen alleingestellt filmen, in der gruppe schon, man darf firmengelände in der übersicht filmen, aber keine detailaufnahmen machen, militärische gelände sind sonderfälle. ich vermute also, daß das filmen (wozu das sein soll weiß ich zwar auch nicht) nicht gegen geltendes recht verstößt und ich vermute, daß es ähnlich eines fahrtenschreibers vor gericht verwertet werden kann/darf.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Amenophis IV xafford „Solange nicht die Polizei das Beweismaterial illegal beschafft hat das ist in...“
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So wird's sein. Vielleicht will der Lehrer dem Schüler auch demonstrieren können, wenn der den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat - aber dafür hat er ja eigentlich ein eigenes Bremspedal.

Also:

- den Fahrlehrer fragen, ist doch logisch

- wenn er nix sagt, den Fahrlehrerverband fragen

- für Dich als Schüler unproblematisch.

sapere aude
A4.
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Herman Munster Kamusi „Überwachungskamera“
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Also was das Polizei-Video angeht: da liegst Du mit der kurzen Löschzeit wohl nur dann in etwa richtig, als daß niemand bei einer (groben) Verkehrsübertretung ertappt wird. Da der z.B. rücksichtslose Drängler auf dem Polizei-Video ein voll gerichtsverwertbarer Beweis ist, muß er aufbewahrt werden, zumindest bis zum Ende des (bzw. aller) Gerichtsverfahrens. (Außerdem kann man´s ja noch gut an RTLII & Co verhökern... ;-)) ).

Du hast wahrscheinlich recht, sofern noch kein "Kunde" im Visier ist, die Kamera aber schon mitläuft - man weiß ja nie, wann es passiert. Aber Du brauchst Dir nun nicht einzubilden, daß die alle 30 Minuten anhalten, zum Kofferraum gehen, das Band zurückspulen, Klappe zu und weiterfahren. Bis zum Schichtende bleibt die Kassette mit allen Aufnahmen drauf gespeichert. Vielleicht guckt sich das ganze Band später auch noch ein anderer Polizist an, aber wenn wirklich niemand grob unbillig drauf auffällt, zurückspulen zum Anfang und wieder ins Regal zurück, vermute ich mal.

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