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Überwachungskamera

Kamusi / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hei Leute,


frage mal so, wie sieht die Rechtslage mit Überwachungskameras in Autos aus???


Folgende Situation,


Kamera in einem Polizeifahrzeug und in einem Fahrschulauto.


Bei der Polizei ist es doch so das der Aufgenommene irgendwie darauf hingewiesen werden muss, ich glaube mit roter Kontrollampe am Innenspiegel.


Meines Wissens muss diese Aufnahme nach 30 Minuten aus Datenschutzgründen gelöscht werden.


Aber wie sieht das bei unserem Fahrschulauto aus, diese Aufnahmen werden nach unserem Wissen gespeichert und den Fahrschülern beim Theoretischen Unterricht gezeigt.


Wie sieht es denn da mit meinem Datenschutz aus?????


Und dürfen solche, sage mal wiederrechtlichen Aufnahmen bei Verstößen genutzt werden.


Polizei konfisziert das Video nach einem Unfall aus dem Fahrschulauto.


Wer hat da etwas Ahnung davon???


Gruß Kamusi

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xafford J-G-W „wenn Du der Fahrlehrer bist, ja!!! Solange nicht die Polizei das Beweismaterial...“
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Solange nicht die Polizei das Beweismaterial illegal beschafft hat
das ist in den usa vielleicht interessant, nicht in deutschland. beweismittel, auch wenn unrechtmäßig gewonnen, dürfen verwertet werden.
zur eigentlichen sache: die frage stellt sich gar nicht. so lange dem fahrschüler kein vorsatz vorgeworfen werden kann ist er nicht belangbar, es trifft den fahrlehrer.
was das filem angeht, so denke ich es ist höchstens in der grauzone, da der fahrschüler nach deiner schilderung ja nicht direkt gefilmt wird, sondern die umgebung. filmen ist mit einigen einschränkungen erlaubt, man darf aber z.b. keine personen alleingestellt filmen, in der gruppe schon, man darf firmengelände in der übersicht filmen, aber keine detailaufnahmen machen, militärische gelände sind sonderfälle. ich vermute also, daß das filmen (wozu das sein soll weiß ich zwar auch nicht) nicht gegen geltendes recht verstößt und ich vermute, daß es ähnlich eines fahrtenschreibers vor gericht verwertet werden kann/darf.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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