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Wegen Arbeitslosengeld zum Arbeitsgericht?

Olaf19 / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen.

Ein Arbeitskollege von mir ist betriebsbedingt gekündigt worden, weil er sich geweigert hat, von Hamburg in eine schleswig-holsteinische Provinzklitsche versetzt zu werden. Kann ich irgendwie verstehen. Nun meinte er, daß er vors Arbeitsgericht ziehen und gegen die Kündigung klagen müsse, weil er sonst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe bzw. vom Arbeitsamt mit einer dreimonatigen Sperre belegt werde. Begründung: Wenn er gegen die Kündigung keine rechtlichen Schritte einleite, wäre das ungefähr so zu bewerten, als habe er selbst gekündigt.

Ich finde das ziemlich hirnverbrannt. Unsere Justiz ist doch schon überlastet genug. Nun soll sie sich auch noch mit Scheinprozessen herumschlagen, die gar nicht in der Absicht geführt werden, zu gewinnen sprich den Arbeitsplatz zu erhalten, sondern nur, um dem Arbeitsamt vorzugaukeln, man habe alles getan, um seinen Job zu retten. Ist das gesetzlich tatsächlich so geregelt - muß man in einem solchen Fall gegen seinen Noch-Arbeitgeber prozessieren?

Bin gespannt auf Eure Erfahrungen und Meinungen.

cu
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Nochwas... Anne Radtke
lard Nachtrag zu: „Nun stellt sich aber das Problem, daß von Hamburg aus jede Klitsche in SWH...“
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muss mich korrigieren, die Zumutbarkeit wird nicht in Kilometer sondern in Stunden ausgewiesen, da gilt dann:
"Bei einer Beschäftigung bis sechs Stunden ist eine Pendelzeit zum Arbeitsplatz von bis zu zwei Stunden, bei einer Beschäftigung von mehr als sechs Stunden ist eine Pendelzeit von zweieinhalb Stunden zumutbar."

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