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Wegen Arbeitslosengeld zum Arbeitsgericht?

Olaf19 / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen.

Ein Arbeitskollege von mir ist betriebsbedingt gekündigt worden, weil er sich geweigert hat, von Hamburg in eine schleswig-holsteinische Provinzklitsche versetzt zu werden. Kann ich irgendwie verstehen. Nun meinte er, daß er vors Arbeitsgericht ziehen und gegen die Kündigung klagen müsse, weil er sonst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe bzw. vom Arbeitsamt mit einer dreimonatigen Sperre belegt werde. Begründung: Wenn er gegen die Kündigung keine rechtlichen Schritte einleite, wäre das ungefähr so zu bewerten, als habe er selbst gekündigt.

Ich finde das ziemlich hirnverbrannt. Unsere Justiz ist doch schon überlastet genug. Nun soll sie sich auch noch mit Scheinprozessen herumschlagen, die gar nicht in der Absicht geführt werden, zu gewinnen sprich den Arbeitsplatz zu erhalten, sondern nur, um dem Arbeitsamt vorzugaukeln, man habe alles getan, um seinen Job zu retten. Ist das gesetzlich tatsächlich so geregelt - muß man in einem solchen Fall gegen seinen Noch-Arbeitgeber prozessieren?

Bin gespannt auf Eure Erfahrungen und Meinungen.

cu
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Nochwas... Anne Radtke
Dr. Hook Olaf19 „Wegen Arbeitslosengeld zum Arbeitsgericht?“
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Hi,
generell ist es so, daß ihm bei einer Kündigung seitens der Arbeitgebers die volle Unterstützung des Arbeitsamtes zusteht. Etwas anders sieht es aus, wenn ihm nachgewiesen werden kann, daß er die Kündigung provoziert oder selbst verschuldet hat. Nun kommt es auf seinen Arbeitsvertrag an, welches Tätigkeitsumfeld da beschrieben wird. Teilweise wird dies "verschlüsselt". Wenn da drin steht, daß er "innerhalb der Firma", - wobei mit 'innerhalb' auch alle Außenstellen gemeint sein können -, in allen Abteilungen die seinem Fachgebiet entsprechen eingesetzt werden kann, so sieht es zunächst mal weniger gut aus.

Kommt darauf an was er unterschrieben hat. Wäre ja denkbar, daß er sich bei Vertragsabschluß mit einem eventuellen Wohnungswechsel (SH ist schließlich ein anderes Bundesland) bereit erklärt hat.

Recht hat 'Anne Radtke' allerdings, daß er sich sofort arbeitslos melden muß. Sonst ist er nicht mehr krankenversichert. Und auch die Rentenfortzahlung würde stagnieren.

Wenn er nicht selbst in der Lage ist, seinen Arbeitsvertrag auf evtll. Lücken zu prüfen, - dann sollte er das einen Anwalt tun lassen. Das kostet nicht allzuviel. Ist zunächst nur ein Beratungsgespräch. Wenn Dein Kollege eine Rechtsschutzversicherung hat, - dann mal nachsehen ob vielleicht auch Arbeitsrechtssachen abgedeckt sind.

cu

Dr. Hook

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