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Wegen Arbeitslosengeld zum Arbeitsgericht?

Olaf19 / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen.

Ein Arbeitskollege von mir ist betriebsbedingt gekündigt worden, weil er sich geweigert hat, von Hamburg in eine schleswig-holsteinische Provinzklitsche versetzt zu werden. Kann ich irgendwie verstehen. Nun meinte er, daß er vors Arbeitsgericht ziehen und gegen die Kündigung klagen müsse, weil er sonst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe bzw. vom Arbeitsamt mit einer dreimonatigen Sperre belegt werde. Begründung: Wenn er gegen die Kündigung keine rechtlichen Schritte einleite, wäre das ungefähr so zu bewerten, als habe er selbst gekündigt.

Ich finde das ziemlich hirnverbrannt. Unsere Justiz ist doch schon überlastet genug. Nun soll sie sich auch noch mit Scheinprozessen herumschlagen, die gar nicht in der Absicht geführt werden, zu gewinnen sprich den Arbeitsplatz zu erhalten, sondern nur, um dem Arbeitsamt vorzugaukeln, man habe alles getan, um seinen Job zu retten. Ist das gesetzlich tatsächlich so geregelt - muß man in einem solchen Fall gegen seinen Noch-Arbeitgeber prozessieren?

Bin gespannt auf Eure Erfahrungen und Meinungen.

cu
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Nochwas... Anne Radtke
Olaf19 Nachtrag zu: „Wegen Arbeitslosengeld zum Arbeitsgericht?“
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> von Hamburg in eine schleswig-holsteinische Provinzklitsche versetzt zu werden

Naaa... das war ja wohl ein neues Kapitel für das Buch "Wie man sich Freunde fürs Leben macht"...!
Erstmal eine dicke Entschuldigung an alle, die in ländlichen Gebieten leben - da ist die großstädtische Arroganz mit mir durchgegangen. Die Formulierung hätte ich mir schenken sollen. Sorry!

@|V|auri
Es geht mir weniger um diesen konkreten Fall, sondern mehr ums Grundsätzliche: Ob das Arbeitsamt u.U. das Recht hat, Leistungen zu verweigern mit der Begründung, daß der Arbeitnehmer nicht gegen seine Kündigung geklagt hat. Deswegen - und vor allem aus Gründen der Diskretion (hab mich zunächst gefragt, ob ich das überhaupt hier posten soll) - habe ich auf konkretere Angaben verzichtet.

@Anne
Genau das war genau meine Überlegung: Wenn er nicht selbst gekündigt hat, dürfte er auch nicht mit einer Sperre belegt werden. Die Weigerung, sich versetzen zu lassen, kann in der Tat zur Betriebsbedingten(!) Kündigung führen. Im Grunde genommen will der Kollege auch gar nicht klagen - er meinte nur, daß er vom Arbeitsamt quasi dazu gezwungen wird.

@Lard
Mit der Zumutbarkeit hast Du völlig recht: Zweieinhalb Stunden muß der Arbeitnehmer hinnehmen. Deswegen sind die Betriebsbedingten Kündigungen rechtens, und daher wäre ein Prozeß dagegen eine Farce. Das finde ich so ärgerlich an der ganzen Sache: Die Gerichte haben doch wohl besseres zu tun, als reine Show-Prozesse zu führen.

cu
Olaf

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