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Wegen Arbeitslosengeld zum Arbeitsgericht?

Olaf19 / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen.

Ein Arbeitskollege von mir ist betriebsbedingt gekündigt worden, weil er sich geweigert hat, von Hamburg in eine schleswig-holsteinische Provinzklitsche versetzt zu werden. Kann ich irgendwie verstehen. Nun meinte er, daß er vors Arbeitsgericht ziehen und gegen die Kündigung klagen müsse, weil er sonst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe bzw. vom Arbeitsamt mit einer dreimonatigen Sperre belegt werde. Begründung: Wenn er gegen die Kündigung keine rechtlichen Schritte einleite, wäre das ungefähr so zu bewerten, als habe er selbst gekündigt.

Ich finde das ziemlich hirnverbrannt. Unsere Justiz ist doch schon überlastet genug. Nun soll sie sich auch noch mit Scheinprozessen herumschlagen, die gar nicht in der Absicht geführt werden, zu gewinnen sprich den Arbeitsplatz zu erhalten, sondern nur, um dem Arbeitsamt vorzugaukeln, man habe alles getan, um seinen Job zu retten. Ist das gesetzlich tatsächlich so geregelt - muß man in einem solchen Fall gegen seinen Noch-Arbeitgeber prozessieren?

Bin gespannt auf Eure Erfahrungen und Meinungen.

cu
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Anonym Olaf19 „Wegen Arbeitslosengeld zum Arbeitsgericht?“
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nee olaf, das bringt nix ! zu pauschal, keine fakten, spekulieren ist das einzige, was möglich wäre und dies ist in einer solchen situation unangebracht.

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Anne Radtke Olaf19 „Wegen Arbeitslosengeld zum Arbeitsgericht?“
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Also erst mal hat der Arbeitgeber gekündigt und nicht der Kollege, somit tritt m.E. erst mal keine Sperre ein. Ob allerdings die Weigerung, sich versetzen zu lassen, zu einer Kündigung führen kann, ist wieder eine andere Sache, dafür ist wiederum das Arbeitsgericht zuständig. Ich würde da erstmal zum zuständigen Vertreter der Gewerkschaft, falls der Kollege Mitglied ist, dann kostet ihn auch der Prozess nichts.

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Anne Radtke Nachtrag zu: „Also erst mal hat der Arbeitgeber gekündigt und nicht der Kollege, somit tritt...“
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Auf jeden Fall soll er sich SOFORT beim Arbeitsamt melden, denn rückwirkend gibt es da von denen kein Geld !

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lard Olaf19 „Wegen Arbeitslosengeld zum Arbeitsgericht?“
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Nun stellt sich aber das Problem, daß von Hamburg aus jede Klitsche in SWH binnen einenhalb Stunden Autofahrt erreichbar ist - das ist absolut zumutbar! So gesehen hat er schlechte Karten und die Karten werden fuer viele in naechster Zeit noch viel schlechter werden.

gruss lard

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lard Nachtrag zu: „Nun stellt sich aber das Problem, daß von Hamburg aus jede Klitsche in SWH...“
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muss mich korrigieren, die Zumutbarkeit wird nicht in Kilometer sondern in Stunden ausgewiesen, da gilt dann:
"Bei einer Beschäftigung bis sechs Stunden ist eine Pendelzeit zum Arbeitsplatz von bis zu zwei Stunden, bei einer Beschäftigung von mehr als sechs Stunden ist eine Pendelzeit von zweieinhalb Stunden zumutbar."

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Olaf19 Nachtrag zu: „Wegen Arbeitslosengeld zum Arbeitsgericht?“
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> von Hamburg in eine schleswig-holsteinische Provinzklitsche versetzt zu werden

Naaa... das war ja wohl ein neues Kapitel für das Buch "Wie man sich Freunde fürs Leben macht"...!
Erstmal eine dicke Entschuldigung an alle, die in ländlichen Gebieten leben - da ist die großstädtische Arroganz mit mir durchgegangen. Die Formulierung hätte ich mir schenken sollen. Sorry!

@|V|auri
Es geht mir weniger um diesen konkreten Fall, sondern mehr ums Grundsätzliche: Ob das Arbeitsamt u.U. das Recht hat, Leistungen zu verweigern mit der Begründung, daß der Arbeitnehmer nicht gegen seine Kündigung geklagt hat. Deswegen - und vor allem aus Gründen der Diskretion (hab mich zunächst gefragt, ob ich das überhaupt hier posten soll) - habe ich auf konkretere Angaben verzichtet.

@Anne
Genau das war genau meine Überlegung: Wenn er nicht selbst gekündigt hat, dürfte er auch nicht mit einer Sperre belegt werden. Die Weigerung, sich versetzen zu lassen, kann in der Tat zur Betriebsbedingten(!) Kündigung führen. Im Grunde genommen will der Kollege auch gar nicht klagen - er meinte nur, daß er vom Arbeitsamt quasi dazu gezwungen wird.

@Lard
Mit der Zumutbarkeit hast Du völlig recht: Zweieinhalb Stunden muß der Arbeitnehmer hinnehmen. Deswegen sind die Betriebsbedingten Kündigungen rechtens, und daher wäre ein Prozeß dagegen eine Farce. Das finde ich so ärgerlich an der ganzen Sache: Die Gerichte haben doch wohl besseres zu tun, als reine Show-Prozesse zu führen.

cu
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Anne Radtke Olaf19 „Sorry@alle, die auf dem Land leben :-(“
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Sonst müsste ja jeder entlassene Arbeitnehmer ein Gerichtsverfahren durchziehen, um überhaupt Geld zu bekommen *g*

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J-G-W Olaf19 „Wegen Arbeitslosengeld zum Arbeitsgericht?“
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Arbeitsamt: jeden Tag den er später dahin geht bekommter er auch kein Geld.
Arbeitsgericht: erste Instanz wir, unabhängig vom Sieg immer selber bezahlt, aber nach einem Arbeitsgerichtsprozzes wird er umziehen müssen, wenn er noch einen Job haben will. In HH wird das dann schwierig!
Klagezwang: nein, das gibt es nicht. Das A-Amt entscheidet unabhängig vom Gericht, ob er einen zumutbaren Job abgelehnt hat oder nicht. Wenn die der Ansicht sind, das war zumutbar, sperren sie die Zahlung und er muß gegen das A-Amt klagen!
Klage gegen Arbeitgeber: er kann nur auf Wiedereinstellung klagen und dann wird er i.d.R. sofort wieder gekündigt, regulär zum nächsten Termin oder wegen schlechter Arbeit oder so...
Zu Faul? heute sollte man glücklich über einen Job sein und auch einige Unannehmlichkeiten hinnehmen. Man hätte ja mit dem AG über mehr Geld oder Dienstwagen reden können etc.
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Dr. Hook Olaf19 „Wegen Arbeitslosengeld zum Arbeitsgericht?“
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Hi,
generell ist es so, daß ihm bei einer Kündigung seitens der Arbeitgebers die volle Unterstützung des Arbeitsamtes zusteht. Etwas anders sieht es aus, wenn ihm nachgewiesen werden kann, daß er die Kündigung provoziert oder selbst verschuldet hat. Nun kommt es auf seinen Arbeitsvertrag an, welches Tätigkeitsumfeld da beschrieben wird. Teilweise wird dies "verschlüsselt". Wenn da drin steht, daß er "innerhalb der Firma", - wobei mit 'innerhalb' auch alle Außenstellen gemeint sein können -, in allen Abteilungen die seinem Fachgebiet entsprechen eingesetzt werden kann, so sieht es zunächst mal weniger gut aus.

Kommt darauf an was er unterschrieben hat. Wäre ja denkbar, daß er sich bei Vertragsabschluß mit einem eventuellen Wohnungswechsel (SH ist schließlich ein anderes Bundesland) bereit erklärt hat.

Recht hat 'Anne Radtke' allerdings, daß er sich sofort arbeitslos melden muß. Sonst ist er nicht mehr krankenversichert. Und auch die Rentenfortzahlung würde stagnieren.

Wenn er nicht selbst in der Lage ist, seinen Arbeitsvertrag auf evtll. Lücken zu prüfen, - dann sollte er das einen Anwalt tun lassen. Das kostet nicht allzuviel. Ist zunächst nur ein Beratungsgespräch. Wenn Dein Kollege eine Rechtsschutzversicherung hat, - dann mal nachsehen ob vielleicht auch Arbeitsrechtssachen abgedeckt sind.

cu

Dr. Hook

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