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Ärger mit den Datenschützern

habus21 / 37 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo an Alle.

Ich pinne es mal an diese Brett. Ich betreibe schon zwei oder drei Jahre eine kleine Homepage zum Thema Wetter. Jetzt hat mich mein neuer Vermieter und zukünftiger Nachbar wegen des dort sichtbaren Webcam-Bildes bei der Polizei angeschwärzt. Also kam unser Dorfsherriff zu mir und hat mir empfohlen, mich diesbezüglich bei den Datenschützern beraten zu lassen.

Hab ich also da angerufen und um einen Beratungstermin gebeten, den konnte mir die Dame allerdings nicht nennen wegen Urlaub und blabla. Sie versprach allerdings, mich nach ihrem Urlaub zurückzurufen und dann... Weiterhin riet sie mir, ohne die Webcam überhaupt gesehen zu haben, diese vorsichtshalber auszuschalten oder gegen den Himmel zu richten.

Hab ich natürlich nicht gemacht. Wenn ein Sargverkäufer mir rät, gleich zwei zu kaufen, weil der erste ja nach 20 Jahren anfängt zu faulen, mach ich das ja auch nicht.

Naja, jedenfalls blieb der versprochene Rückruf aus. Also hab ich heute wieder angerufen. Da scheißt mich die arrogante Ziege doch zusammen, ich würde ihren Weisungen nicht folgen und ich solle die Kamera sofort abschalten. Eine belastbare Begründung konnte sie mir natürlich nicht geben, aber wenn ich nicht...-Geldstrafe. Ich hab dann nur noch gesagt, sie soll das schriftlich machen, dann kann ich mich auch wehren.

Wie ist Eure Meinung zu der Sache, und natürlich auch zu meiner kompletten Seite?

Gruß Bernd

http://wetter-aus-teltow.de

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mawe2 Olaf19 „Das möchte ich nachdrücklich bezweifeln. Wenn ich irgendwo in einem beliebigen Wohngebiet durch eine Seitenstraße ...“
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Der Betrachter weiß doch gar nicht, dass das eine Attrappe ist.

I.d.R. schon.

Allein die Tatsache, dass die Attrappe gut sichtbar platziert wird während die echten Kameras meist recht gut versteckt werden, ist ein solcher Hinweis. Ansonsten erkennt man es sie auch einfach am Aussehen.

Kinder-Spielzeug-Pistolen sind ja auch nicht verboten. Erst wenn eine Waffenattrappe ziemlich echt aussieht, wird es justiziabel. Eine ähnliche Grenze sollte für Kamera-Attrappen auch gelten. (Wenn man schon Kameras mit Waffen vergleicht.)

Denn wenn er das wüsste, wäre es ja keine mehr.

Wie meinst Du das? Eine Attrappe ist keine Attrappe mehr, wenn ich weiß, dass es eine ist?

Gruß, mawe2

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Hast Du mal einen Link? mawe2