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Ärger mit den Datenschützern

habus21 / 37 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo an Alle.

Ich pinne es mal an diese Brett. Ich betreibe schon zwei oder drei Jahre eine kleine Homepage zum Thema Wetter. Jetzt hat mich mein neuer Vermieter und zukünftiger Nachbar wegen des dort sichtbaren Webcam-Bildes bei der Polizei angeschwärzt. Also kam unser Dorfsherriff zu mir und hat mir empfohlen, mich diesbezüglich bei den Datenschützern beraten zu lassen.

Hab ich also da angerufen und um einen Beratungstermin gebeten, den konnte mir die Dame allerdings nicht nennen wegen Urlaub und blabla. Sie versprach allerdings, mich nach ihrem Urlaub zurückzurufen und dann... Weiterhin riet sie mir, ohne die Webcam überhaupt gesehen zu haben, diese vorsichtshalber auszuschalten oder gegen den Himmel zu richten.

Hab ich natürlich nicht gemacht. Wenn ein Sargverkäufer mir rät, gleich zwei zu kaufen, weil der erste ja nach 20 Jahren anfängt zu faulen, mach ich das ja auch nicht.

Naja, jedenfalls blieb der versprochene Rückruf aus. Also hab ich heute wieder angerufen. Da scheißt mich die arrogante Ziege doch zusammen, ich würde ihren Weisungen nicht folgen und ich solle die Kamera sofort abschalten. Eine belastbare Begründung konnte sie mir natürlich nicht geben, aber wenn ich nicht...-Geldstrafe. Ich hab dann nur noch gesagt, sie soll das schriftlich machen, dann kann ich mich auch wehren.

Wie ist Eure Meinung zu der Sache, und natürlich auch zu meiner kompletten Seite?

Gruß Bernd

http://wetter-aus-teltow.de

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Hast Du mal einen Link? mawe2
mawe2 gelöscht_323936 „ich bin zwar nicht Du an der Stelle - einfachste web-Suche hier mit Urteilen vom BGH: ...“
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Suchbegriffe "kamera attrappe datenschutz"

Wobei in dem Artikel explizit drinsteht: "Zwar findet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bei Kamera-Attrappen keine Anwendung, da keine Daten erhoben werden."

Das Thema Datenschutz ist bei Attrappen also nicht existent.

Ebenso ist die Überschrift "Auch Kamera-Attrappen statt Videoüberwachung sind unzulässig, so Urteil des BGH" wenig zielführend, da ja Videoüberwachung in gewissen Grenzen durchaus erlaubt ist. Dort, wo das der Fall ist, wird ja wohl eine Attrappe auch erlaubt sein, oder?

Insgesamt finde ich es aber schon absurd, dass heute Hinz und Kunz mit Ihren Smartphones tagaus tagein jeden Menschen auf der Straße beliebig oft knipsen dürfen, ohne belangt zu werden, eine Kamera-Attrppe (die keinerlei Bilder machen kann), soll aber verboten sein.

Gruß, mawe2

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