Eigene Homepage vorstellen 2.056 Themen, 12.085 Beiträge

Ärger mit den Datenschützern

habus21 / 37 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo an Alle.

Ich pinne es mal an diese Brett. Ich betreibe schon zwei oder drei Jahre eine kleine Homepage zum Thema Wetter. Jetzt hat mich mein neuer Vermieter und zukünftiger Nachbar wegen des dort sichtbaren Webcam-Bildes bei der Polizei angeschwärzt. Also kam unser Dorfsherriff zu mir und hat mir empfohlen, mich diesbezüglich bei den Datenschützern beraten zu lassen.

Hab ich also da angerufen und um einen Beratungstermin gebeten, den konnte mir die Dame allerdings nicht nennen wegen Urlaub und blabla. Sie versprach allerdings, mich nach ihrem Urlaub zurückzurufen und dann... Weiterhin riet sie mir, ohne die Webcam überhaupt gesehen zu haben, diese vorsichtshalber auszuschalten oder gegen den Himmel zu richten.

Hab ich natürlich nicht gemacht. Wenn ein Sargverkäufer mir rät, gleich zwei zu kaufen, weil der erste ja nach 20 Jahren anfängt zu faulen, mach ich das ja auch nicht.

Naja, jedenfalls blieb der versprochene Rückruf aus. Also hab ich heute wieder angerufen. Da scheißt mich die arrogante Ziege doch zusammen, ich würde ihren Weisungen nicht folgen und ich solle die Kamera sofort abschalten. Eine belastbare Begründung konnte sie mir natürlich nicht geben, aber wenn ich nicht...-Geldstrafe. Ich hab dann nur noch gesagt, sie soll das schriftlich machen, dann kann ich mich auch wehren.

Wie ist Eure Meinung zu der Sache, und natürlich auch zu meiner kompletten Seite?

Gruß Bernd

http://wetter-aus-teltow.de

http://wetter-aus-teltow.de
bei Antwort benachrichtigen
giana0212 habus21 „Ärger mit den Datenschützern“
Optionen

Hi, das Thema hatten wir schon.

Die rechtliche Seite: Du darfst mit einer Kamera Deinen privaten Bereich filmen, ebenso das Grundstück/den Garten, wenn nur Du Zugang dazu hast. Filmst Du einen Eingangsbereich, muss auf die Kamera hingewiesen werden, weil unbeteiligte Bürger oder zB der Postbote ebenfalls auf einer Aufnahme erscheinen könnten. Es macht dabei keinen Unterschied, ob tatsächlich etwas aufgenommen wird, also ein Aufnahmegerät vorhanden ist. Ebenfalls ist es egal, ob die Kamera echt ist oder nur eine Attrappe.

Bist Du Mieter, darfst Du wahrscheinlich nur innerhalb Deiner Wohnung filmen. Jeder Bereich, der von anderen Bewohnern auch begangen wird, ist für Dich dabu. Dazu zählt dann auch der Hausflur oder der Garten. Komplett verboten sind Kameras, wenn sie Bereiche außerhalb Deines Grundstücks betreffen.

Besonders ernst ist die Sache (und unter Umständen richtig teuer wird es), weil die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt werden. Also Finger weg davon.

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
bei Antwort benachrichtigen
Hast Du mal einen Link? mawe2