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News: Nachhaltigkeit

Amazon und die Kontosperrungen – Teltarif hat nachgehakt

Olaf19 / 44 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Zurücksenden von Waren gemäß Fernabsatzregelung im BGB (bis 2002: "Fernabsatzgesetz") hat sich zum Volkssport entwickelt. "Ich kauf erstmal alle drei Festplatten, die mir am besten gefällt behalte ich, und zwei kann ich ja wieder zurückschicken", so oder ähnlich war es auch schon hier bei Nickles zu lesen.

Die Folgen sind klar: mehr Umweltbelastung in Form von Lärm und Abgasen durch unnötige Transporte, mehr Kosten für die Versandhändler, die dieser in zukünftige Kalkulationen mit "einpreisen" muss. Da mag man als Händler ins Grübeln kommen, ob man Kunden nicht sperren sollte, die allzu ausgiebig Gebrauch machen von einer Möglichkeit, die ursprünglich nur dazu gedacht war, Versandkäufer rechtlich mit Ladenkäufern zu stellen.

Das ist die eine Seite der Medaille. Die Methoden von Amazon, sich dagegen zur Wehr zu setzen, ist die andere.

Da wird einem nichtsahnenden, guten Kunden, der noch nie etwas zurückgeschickt hat, mal eben das Konto dichtgemacht, nur weil er das Pech hat, in derselben Mietskaserne zu wohnen wie ein Rücksende-Marathon-Modellathlet... und Sippenhaft für Familienmitglieder eines solchen mit gleicher Anschrift versteht sich ebenfalls von selbst.

Nun ist es Teltarif.de gelungen, einen Amazon-Insider dazu zu bewegen, einige Details der Praxis des weltgrößten Versandhändlers preiszugeben. Der Artikel enthält außerdem weiterführende Links zu einem Urteil des OLG Köln – hier geht es um die Frage, was wird aus bereits bezahlten Dienstleistungen wie Prime Video oder MP3-Downloads – sowie zu einem Musterbrief der Verbraucherzentrale für Kunden, die sich gegen eine Sperrung wehren möchten.

Quelle: www.teltarif.de

Olaf19 meint: Zugegeben, "Nachhaltigkeit" ist nur ein Teilaspekt dieses leidigen 14-Tage-Retouren-Themas, aber doch ein gewichtiger. Deswegen setze ich das lieber hier rein und nicht auf "Allgemeines", was meine ursprüngliche erste Wahl gewesen wäre.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Olaf19 Borlander „Ja, aber irgendwie auch nachvollziehbar: Letztendlich werden alle Fälle erfasst in denen der Kunde Kosten verursacht. ...“
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Letztendlich werden alle Fälle erfasst in denen der Kunde Kosten verursacht. Möglicherweise auch noch alle persönlichen Kontakte mit dem Kundendienst.

Genau. Das sind per Amazon-Definition die "Konzessionen".

Wichtig wäre vor allem, dass Amazon diese nur dann negativ gegen den Kunden wertet, wenn der Kunde selbst der Verursacher ist. Wenn eine Produktbeschreibung nicht zutreffend ist, kann der Käufer nichts dafür. Den als "schwierigen Kunden" einzustufen, nur weil er eine beschreibungsgemäße Ware erwartet, fände ich problematisch.

  • Angegebene Gründe
  • Überprüfbarkeit

Im Fall einer Gutschrift = Kaufpreisminderung sind die angegebenen Gründe nicht überprüfbar. Somit kann mir Amazon unterstellen, die Gründe seien an den Haaren herbeigezogen. Also bin ich ein "schwieriger Kunde".

Natürlich kann ich die Ware auch zurückgeben. Das dürfte für Amazon vielfach teurer werden als ein Preisnachlass – Arbeitsaufwand, Versandkosten, Wertminderung des Artikels – so dass ich auch dann wieder als Problemkandidat eingestuft werde...

CU
Olaf

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