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News: Nachhaltigkeit

Amazon und die Kontosperrungen – Teltarif hat nachgehakt

Olaf19 / 44 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Zurücksenden von Waren gemäß Fernabsatzregelung im BGB (bis 2002: "Fernabsatzgesetz") hat sich zum Volkssport entwickelt. "Ich kauf erstmal alle drei Festplatten, die mir am besten gefällt behalte ich, und zwei kann ich ja wieder zurückschicken", so oder ähnlich war es auch schon hier bei Nickles zu lesen.

Die Folgen sind klar: mehr Umweltbelastung in Form von Lärm und Abgasen durch unnötige Transporte, mehr Kosten für die Versandhändler, die dieser in zukünftige Kalkulationen mit "einpreisen" muss. Da mag man als Händler ins Grübeln kommen, ob man Kunden nicht sperren sollte, die allzu ausgiebig Gebrauch machen von einer Möglichkeit, die ursprünglich nur dazu gedacht war, Versandkäufer rechtlich mit Ladenkäufern zu stellen.

Das ist die eine Seite der Medaille. Die Methoden von Amazon, sich dagegen zur Wehr zu setzen, ist die andere.

Da wird einem nichtsahnenden, guten Kunden, der noch nie etwas zurückgeschickt hat, mal eben das Konto dichtgemacht, nur weil er das Pech hat, in derselben Mietskaserne zu wohnen wie ein Rücksende-Marathon-Modellathlet... und Sippenhaft für Familienmitglieder eines solchen mit gleicher Anschrift versteht sich ebenfalls von selbst.

Nun ist es Teltarif.de gelungen, einen Amazon-Insider dazu zu bewegen, einige Details der Praxis des weltgrößten Versandhändlers preiszugeben. Der Artikel enthält außerdem weiterführende Links zu einem Urteil des OLG Köln – hier geht es um die Frage, was wird aus bereits bezahlten Dienstleistungen wie Prime Video oder MP3-Downloads – sowie zu einem Musterbrief der Verbraucherzentrale für Kunden, die sich gegen eine Sperrung wehren möchten.

Quelle: www.teltarif.de

Olaf19 meint: Zugegeben, "Nachhaltigkeit" ist nur ein Teilaspekt dieses leidigen 14-Tage-Retouren-Themas, aber doch ein gewichtiger. Deswegen setze ich das lieber hier rein und nicht auf "Allgemeines", was meine ursprüngliche erste Wahl gewesen wäre.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Hewal Sovebämse „Ich sehe das etwas anders... Leider kann man heute selbst von ehemals qualitativ top produzierenden Herstellern oft nur ...“
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Naja, das Rückgaberecht als Bemängelung eines Produktes zu nutzen ist nicht unbedingt der richtige Weg. Sicherlich, wenn ein gekauftes Produkt Qualitativ Schrott ist, dann sollte man es natürlich zurückschicken (können). 

Aber das Rückgaberecht war nicht als Try & Error angedacht, sondern einfach als Schutz des Kosumenten. Ich finde die Einstellung, sich was Online zu bestellen zum "ausprobieren" ehrlich gesagt unangebracht. Wenn ich mir nicht sicher bin, was ich will, brauche oder gut ist, gehe ich in einen Fachmarkt und lass mich beraten. Denn die Konsequenzen aus diesem Handel zeigen sich so. Wenn man bedenkt, was für ein finanzieller Schaden entsteht, wenn Produkte "mal eben ausprobiert werden" und bei nichtgefallen zurück gesendet, kann man schon verstehen, dass Händler das versuchen zu unterbinden. 

Aber wir leben ja mittlerweile in einer Gesellschaft, wo bei solchen Verträgen jeder das Recht auf seiner Seite sieht. Fairness scheint immer mehr in den Hintergrund zu rücken. Leider auf beiden Seiten der Geschäftspartner.

Schreibfehler sind specialeffects meiner Tastatur.
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