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News: Urteil vom Bundesgerichtshof

Tausende Filesharing-Abmahnungen ab sofort ungültig?

Michael Nickles / 58 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn Kinder im Internet etwas anstellen, beispielsweise illegal in Tauschbörsen rummachen, dann geht es je nach Gerichtsurteil den Eltern an den Kragen oder nicht. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat jetzt Klarheit geschaffen.

Die involvierte Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke, spricht in ihrer Mitteilung von einem bemerkenswerten Urteil. Eltern werden dadurch quasi von ihrer Aufsichtspflicht befreit, die Internetaktivitäten ihrer Kinder zu überwachen.

Im vorliegenden Fall ging es um einen 13-jährigen Jungen, der illegal Musik im Internet getauscht haben soll und dessen Eltern deshalb zur Verantwortungen gezogen wurden. Bislang war es laut Wilde Beuger Solmecke so, dass Instanzgerichte überzogene Anforderungen an Eltern stellten.

Um die Gefahr einer Haftung zu verhindern, sollten technisch unversierte Eltern einen kostenpflichtigen IT-Experten zur Kontrolle ins Haus holen. Rechtsanwalt Solmecke, der das Verfahren für die beklagten Eltern geführt hat erläutert, dass der ausufernden und realitätsfremden Rechtsprechung nun glücklicherweise ein Riegel vorgeschoben worden sei.

Der Bundesgerichtshof habe in seiner Urteilsbegründung klargestellt, dass Eltern ihre Kinder ohne konkreten Anlass zwar nicht überwachen, sehr wohl aber belehren müssen.

Die Kanzlei geht davon aus, dass tausende von Filesharing-Abmahnungen - auch aus der Vergangenheit - durch das Urteil hinfällig werden. Vorausgesetzt dabei, dass die Eltern ihre Kinder ausreichend belehrt haben.

Michael Nickles meint:

Mit Gejubel, dass die Abmahnindustrie eins auf die Mütze gekriegt hat, ist es nicht getan. Ich halte das Urteil durchaus für diskussionswürdig. So sehr man die Abmahnindustrie auch hassen mag, so sehr bedenklich ist das Urteil.

Denn: es stellt gewissermaßen einen Freibrief für "kriminelle Familien" dar. Szenario: Vater belehrt 16jährigen Sohn: "Musik tauschen im Internet ist verboten". Sohn sagt "alles klar" und tauscht dann wie der Henker. Vater hat seine Pflicht erfüllt und belehrt, Sohn weiß, dass ihn keiner belangen kann.

Im Fall eines Gerichtsverfahrens müssen sich Vater und Sohn dann (im Hinblick auf das neue Urteil) schon saudumm anstellen, um eine Strafe zu kassieren.

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... Joerg69
mawe2 Sovebämse „Gute Frage Ich denke, eigentlich wäre es strafbar von ...“
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Du darfst ja auch keine gefälschten Uhren aus dem Urlaub einführen.
Doch, für den Eigenbedarf ist das erlaubt. Man darf sie nur nicht weiter verkaufen.

http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps/shopping-im-urlaub-weiterverkauf-von-plagiaten-strafbar_aid_532727.html

Und die strittigen Files würde ich mir in der Schweiz ja auch nur für den Eigenbedarf saugen :-)

Also nicht, dass ich wegen solchem Zeug diesen Aufwand treiben würde; ich habe weiß Gott andere Möglichkeiten, meine Zeit zu verbringen, zumal ich von meinem Wohnort mindestens einen halben Tag Auto fahren würde, um in die Schweiz zu kommen.

Mich interessiert das eher vom juristisch-theoretischen Standpunkt her. Schließlich könnte man ja bei jedem illegalen Musikstück, das auf einer deutschen Festplatte gefunden wurde behaupten, dass man es in der Schweiz heruntergeladen (und dann mitgebracht) hat.

Man kann die Fragestellung auch noch erweitern: Was passiert mir, wenn ich mich in Deutschland im Grenzgebiet zur Schweiz aufhalte und per UMTS einen schweizer Provider für meine Downloads nutze? Dürfen die Funkwellen mit Filesharingdaten die Grenze "überschreiten"?

Gruß, mawe2
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Apropos ... mi~we