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News: Urteil vom Bundesgerichtshof

Tausende Filesharing-Abmahnungen ab sofort ungültig?

Michael Nickles / 58 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn Kinder im Internet etwas anstellen, beispielsweise illegal in Tauschbörsen rummachen, dann geht es je nach Gerichtsurteil den Eltern an den Kragen oder nicht. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat jetzt Klarheit geschaffen.

Die involvierte Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke, spricht in ihrer Mitteilung von einem bemerkenswerten Urteil. Eltern werden dadurch quasi von ihrer Aufsichtspflicht befreit, die Internetaktivitäten ihrer Kinder zu überwachen.

Im vorliegenden Fall ging es um einen 13-jährigen Jungen, der illegal Musik im Internet getauscht haben soll und dessen Eltern deshalb zur Verantwortungen gezogen wurden. Bislang war es laut Wilde Beuger Solmecke so, dass Instanzgerichte überzogene Anforderungen an Eltern stellten.

Um die Gefahr einer Haftung zu verhindern, sollten technisch unversierte Eltern einen kostenpflichtigen IT-Experten zur Kontrolle ins Haus holen. Rechtsanwalt Solmecke, der das Verfahren für die beklagten Eltern geführt hat erläutert, dass der ausufernden und realitätsfremden Rechtsprechung nun glücklicherweise ein Riegel vorgeschoben worden sei.

Der Bundesgerichtshof habe in seiner Urteilsbegründung klargestellt, dass Eltern ihre Kinder ohne konkreten Anlass zwar nicht überwachen, sehr wohl aber belehren müssen.

Die Kanzlei geht davon aus, dass tausende von Filesharing-Abmahnungen - auch aus der Vergangenheit - durch das Urteil hinfällig werden. Vorausgesetzt dabei, dass die Eltern ihre Kinder ausreichend belehrt haben.

Michael Nickles meint:

Mit Gejubel, dass die Abmahnindustrie eins auf die Mütze gekriegt hat, ist es nicht getan. Ich halte das Urteil durchaus für diskussionswürdig. So sehr man die Abmahnindustrie auch hassen mag, so sehr bedenklich ist das Urteil.

Denn: es stellt gewissermaßen einen Freibrief für "kriminelle Familien" dar. Szenario: Vater belehrt 16jährigen Sohn: "Musik tauschen im Internet ist verboten". Sohn sagt "alles klar" und tauscht dann wie der Henker. Vater hat seine Pflicht erfüllt und belehrt, Sohn weiß, dass ihn keiner belangen kann.

Im Fall eines Gerichtsverfahrens müssen sich Vater und Sohn dann (im Hinblick auf das neue Urteil) schon saudumm anstellen, um eine Strafe zu kassieren.

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robinx99 gelöscht_238890 „Weder haben Autos etwas mit Downloads zu Tun noch kommt es...“
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Weder haben Autos etwas mit Downloads zu Tun, noch kommt es darauf an ob Du einen Grund siehst.

Sie haben nicht direkt was miteinander zu tuen, aber in Beiden fällen haben Minderjährige einen Schaden angerichtet (wobei ich die Summen die die Musikindustire regelmäßig nennt für zu hoch halte.
Nimm es doch einfach so wie es ist, der BGH hat entschieden und fertig.
Welche BGH Entscheidung soll ich hinnehmen? Diejenige die sagt, dass die Eltern bei Filesharing nicht Haftbar sind oder diejenige die Kinder zu Schadensersatz an beschädigten Geparkten Autos verurteilt hat?

Es gibt nämlich schlicht und einfach noch kein Urteil ob Kinder Haftbar sind wir wissen bis jetzt nur das Eltern nicht Haftbar sind, Kinder können aber durchaus haftbar sein.
Die Ohrfeige gebührt diesem blöden Büttner, für seine Forderung Kinder zu schlagen!
Ja da Stimme ich zu, dass war so ziemlich das dümmste was man sagen konnte, aber ich bezog mich ja auf den Letzten Absatz, und ich gehe davon aus das wir da Definitiv noch Klagen sehen werden die versuchen werden die Kinder haftbar zu machen.
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... Joerg69
Apropos ... mi~we