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News: Urteil vom Bundesgerichtshof

Tausende Filesharing-Abmahnungen ab sofort ungültig?

Michael Nickles / 58 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn Kinder im Internet etwas anstellen, beispielsweise illegal in Tauschbörsen rummachen, dann geht es je nach Gerichtsurteil den Eltern an den Kragen oder nicht. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat jetzt Klarheit geschaffen.

Die involvierte Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke, spricht in ihrer Mitteilung von einem bemerkenswerten Urteil. Eltern werden dadurch quasi von ihrer Aufsichtspflicht befreit, die Internetaktivitäten ihrer Kinder zu überwachen.

Im vorliegenden Fall ging es um einen 13-jährigen Jungen, der illegal Musik im Internet getauscht haben soll und dessen Eltern deshalb zur Verantwortungen gezogen wurden. Bislang war es laut Wilde Beuger Solmecke so, dass Instanzgerichte überzogene Anforderungen an Eltern stellten.

Um die Gefahr einer Haftung zu verhindern, sollten technisch unversierte Eltern einen kostenpflichtigen IT-Experten zur Kontrolle ins Haus holen. Rechtsanwalt Solmecke, der das Verfahren für die beklagten Eltern geführt hat erläutert, dass der ausufernden und realitätsfremden Rechtsprechung nun glücklicherweise ein Riegel vorgeschoben worden sei.

Der Bundesgerichtshof habe in seiner Urteilsbegründung klargestellt, dass Eltern ihre Kinder ohne konkreten Anlass zwar nicht überwachen, sehr wohl aber belehren müssen.

Die Kanzlei geht davon aus, dass tausende von Filesharing-Abmahnungen - auch aus der Vergangenheit - durch das Urteil hinfällig werden. Vorausgesetzt dabei, dass die Eltern ihre Kinder ausreichend belehrt haben.

Michael Nickles meint:

Mit Gejubel, dass die Abmahnindustrie eins auf die Mütze gekriegt hat, ist es nicht getan. Ich halte das Urteil durchaus für diskussionswürdig. So sehr man die Abmahnindustrie auch hassen mag, so sehr bedenklich ist das Urteil.

Denn: es stellt gewissermaßen einen Freibrief für "kriminelle Familien" dar. Szenario: Vater belehrt 16jährigen Sohn: "Musik tauschen im Internet ist verboten". Sohn sagt "alles klar" und tauscht dann wie der Henker. Vater hat seine Pflicht erfüllt und belehrt, Sohn weiß, dass ihn keiner belangen kann.

Im Fall eines Gerichtsverfahrens müssen sich Vater und Sohn dann (im Hinblick auf das neue Urteil) schon saudumm anstellen, um eine Strafe zu kassieren.

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mawe2 gelöscht_238890 „Etwas weniger Polemik und bessere Recherche könnte hier...“
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Ein Freibrief ist dieses Urteil also beileibe nicht

Bei einem 13-jährigen Kind allerdings schon...

Es stellt sich dann noch die Frage, ab welchem Mindestalter man einem Kind einen Computer samt Internet-Zugang zur Verfügung stellen darf? Dass der 6-monatige Säugling selber noch kein Filesharing betreibt, dürfte klar sein. Aber wann beginnt das kritische (Filesharing-)Alter? Mit 4, mit 6, mit 8 Jahren?

Ich denke schon, dass Eltern mindestens bis zum Beginn der von Dir genannten Strafmündigkeit verpflichtet sein sollten, sich um die Internet-Aktivitäten ihres Kindes zu kümmern und somit solche Vergehen effektiv zu vermeiden.

Danach wird sowieso alles schwieriger: Sowohl der Umgang mit dem pubertierenden Kind als auch die Überwachung seiner Internet-Aktivitäten. Wenn bis dahin dem Kind / Jugendlichen nicht einigermaßen klar ist, wo der Hase langläuft, haben die Eltern sowieso so gut wie verspielt!

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... Joerg69
Apropos ... mi~we