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Dominique Strauss-Kahn

jueki / 141 Antworten / Flachansicht Nickles

Dominique Strauss-Kahn ist wegen sexueller Belästigung eines Zimmermädchens, welches sein Zimmer aufräumen sollte, verhaftet worden.
Sagt mal -einige von Euch sind doch sicher sehr viel öfter als ich in Hotels unterwegs.
Ich habe es -auch in billigen 3-Sterne- Hotels- noch nie erlebt, das Zimmermädchen ein Zimmer allein betreten - immer zu zweit.
Allein kommt nur der Zimmerkellner.
Habt Ihr da andere Erfahrungen?

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Nachtrag Joerg69
Wieso schlank ? Joerg69
winnigorny1 violetta7388 „Hallo Jürgen, kenne sie genauso gut wie Du. Wahrscheinlich gehörst Du auch zu...“
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Mann, Frau!

Das ist jetzt aber starker Tobak!! Eigentlich schon grenzüberschreitend, was du da dem Jürgen an den Kopf wirfst.

Auch wenn es vielen manchmal nicht in den Kram paßt:

Die Unschuldsvermutung gilt zunächst bis zum Urteil und selbst den schlimmsten Verbrechern soll und muss man das zugestehen, den die Unschuldsvermutung ist ein juristischer Tatbestand, der demokratische Rechtsprechung erst möglich macht.

Auch wenn es uns manchmal nicht in den Kram paßt; wenn dieser Passus aus dem Recht gestrichen werden würde, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, eine Grundlage des Rechtsstaates vernichtet. Und das können wir nicht wirklich wollen. - Auch nicht wegen eines Strauss-Kahn.

Und sicherlich war und ist Justitia auch immer als Hure aufgetreten (Hoffentlich verzeihst du den Ausdruck!), da gibt es nichts zu beschönigen....

Aber, egal ob ich Herrn Kahn mag oder nicht. - Die Möglichkeit besteht, dass die Frau gelogen hat und auf Kohle abzielt. - Ich sage nicht, sie hat, aber was ist wenn?

Das zu klären ist die Aufgabe des Gerichtes, dass meiner Meinung nach höllisch darauf achten wird, nicht als käuflich zu erscheinen, denn auf diesen Fall sind die Augen der Welt gerichtet...

Deine kleine Geschichte: Ja es erscheint aberwitzig, dass ein Opfer, das in Notwehr handelt, der Körperverletzung angeklagt werden kann. Aber ich denke, das ist in diesem Fall auch ein "Spezialfall".

Ich selbst habe früher einmal auch Karate als Kampfsport betrieben (Shotokan, Allstyle und Semi-Kontakt).

Und ich wurde spätabends im Hauptbahnhof Hamburg von zwei fiesen angesoffenen Typen angegriffen. Und ich hatte Angst (das waren zwei richtige Schränke!) und war deshalb völlig unkontrolliert. Das Ergebnis: Ein Kieferbruch, ein gebrochener Arm - nicht bei mir.

Als ich zitternd danebenstand, wurde ich von hinten von 2 Polizisten überwältigt und habe Plastikschellen an meinen Handgelenken gehabt. Gottseidank hatte das alles eine alte Dame gesehen - von Anfang an. Die kam auf die Polizisten zu und ihre Aussage wurde aufgenommen.

Und es kam zur Klage! Und es war nicht einfach, denn die Gerichtsbarkeit befindet, dass ein Karateka genauso zu behandeln ist, wie ein Mensch mit einer scharfen Waffe. - Was natürlich blödsinnig ist; Kampfsport ist ganz etwas anderes als Straßenkampf!

Ich hätte die beiden vorher warnen müssen, sagte der Richter. Gottseidank sagte die alte Dame aus, dass ich gar keine Zeit dazu gehabt hätte, da die aus kurzer Distanz ganz plötzlich auf mich zugestürmt wären. - Das hat mich gerettet. - Und ohne Tatzeugin hätte ich alt ausgesehen.

Grundsätzlich aber schon irgendwie komisch, denn im diesem Falle war der Überfall ja mit einem Einbruch gekoppelt und es lag dann ja wohl eben auch eindeutig eine Notwehr vor.

Allerdings: Wie schon oben geschrieben: Sie hat den Herrn nicht gewarnt?? - Natürlich nicht! - Wer würde das auch machen.

Dennoch: Auch in der Notwehr kann man übertreiben - habe ich ja auch gemacht. Das nennt man dann Notwehr-Überziehung und in der Regel endet so etwas mit einem Freispruch.

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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Genau soppiy