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Fernabsatzgesetz, rückporto erstattung?

xtom / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

moiens,

letzte woche hab ich ne neue festplatte geordert im netz und erhalten für meinen desktop.

heute hab ich ne email von der firma erhalten daß ich nen neuen schnieken laptop bekomme, und somit die entscheidung getroffen daß mein desktop ausrangiert wird.

händler angerufen daß ich die festplatte zurück schicken werde, er will aber nur den kaufpreis und das porto der sendung an mich erstatten, das porto um die platte zurück zu schicken soll ich selber tragen.

iss das nu rechtens oder nich?

gruezi

tom

BMW... Indronil Ghosh
Indronil Ghosh xtom „nö, festplatte iss noch in der ovp, nich angefaßt weil keine zeit gehabt.......“
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Grundsätzlich hat Olaf19 Dir bereits gesagt das Du im recht bist. Allerdings, möchte ich Dir ein paar Zeilen zusätzlich schreiben.
Die Marge (netto Umsatz) beim Verkauf der Festplatte liegt im kleinen einstelligen Eurobereich, für den Versender/ Händler.
Rein rechtlich bist Du im , und kannst auch das Rückporto erstattet bekommen, gerade wenn die Platte noch in der OVP ist, nur bitte überlege Dir ob das auch Fair ist, gegenüber dem Anbieter.
Ich selber würde es vom grundsätzlichen Verlauf der Bestellung und des Widerruf abhängig machen, wie ich mich verhalte.
Sprich war die Bestellung schnell und sicher verpackt bei mir angekommen, war der Ton des Anbieter neutral bis freundlich in dem Telefonat, der eMail, etc...

Größere Anbieter, können diese Kosten durchaus auf die Preise umlegen, kleine bis mittlere Unternehmer können dies nicht, da sie nicht die Mengen absetzten können.

Wie gesagt, soll nur ein freundlicher Denkanstoß sein.

Gruß Indronil