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Fernabsatzgesetz, rückporto erstattung?

xtom / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

moiens,

letzte woche hab ich ne neue festplatte geordert im netz und erhalten für meinen desktop.

heute hab ich ne email von der firma erhalten daß ich nen neuen schnieken laptop bekomme, und somit die entscheidung getroffen daß mein desktop ausrangiert wird.

händler angerufen daß ich die festplatte zurück schicken werde, er will aber nur den kaufpreis und das porto der sendung an mich erstatten, das porto um die platte zurück zu schicken soll ich selber tragen.

iss das nu rechtens oder nich?

gruezi

tom

BMW... Indronil Ghosh
Olaf19 dirkj „Der arme Händler: 5 solche unentschlossene Kunden und er hätte die Platte...“
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Ja Dirk, da sagst du was ganz Richtiges.

Inzwischen sind wir so weit, dass manche Leute, die sich zwischen 5 Modellen nicht entscheiden können, einfach alle 5 bestellen, das behalten was ihnen am besten gefällt und die anderen 4 wieder zurückschicken. Es ist klar, dass die Händler sich Gedanken machen müssen, wie sie diese schwer kalkulierbaren Extrakosten wieder reinholen wollen.

Oder auch: nicht gewünschte Artikel trotzdem mitbestellen, um den Mindestbestellwert zu "knacken", dann einen Teil davon wieder zu Lasten des Versenders zurückschicken. Praktiziert ein Kollege von mir "erfolgreich" bei Amazon.

Rein rechtlich ist er damit zwar auf der sicheren Seite, aber - schön finde ich das nicht. Vor allem nicht die Vorstellung, dass ich als "fairer" Kunde das irgendwann mitbezahlen muss, weil der Händler sonst mit der Preislkalkulation nicht auf seine Kosten kommt.

@xtom: Geht jetzt wirklich nicht gegen dich, das sind eher allgemeine Betrachtungen. Klar ist es dein gutes Recht, einen Artikel innerhalb 14 Tagen zurückzugeben, wenn du nicht zufrieden bist.

CU
Olaf

Recht hast Du Indronil Ghosh