Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Fernabsatzgesetz, rückporto erstattung?

xtom / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

moiens,

letzte woche hab ich ne neue festplatte geordert im netz und erhalten für meinen desktop.

heute hab ich ne email von der firma erhalten daß ich nen neuen schnieken laptop bekomme, und somit die entscheidung getroffen daß mein desktop ausrangiert wird.

händler angerufen daß ich die festplatte zurück schicken werde, er will aber nur den kaufpreis und das porto der sendung an mich erstatten, das porto um die platte zurück zu schicken soll ich selber tragen.

iss das nu rechtens oder nich?

gruezi

tom

BMW... Indronil Ghosh
xtom Olaf19 „Ja Dirk, da sagst du was ganz Richtiges. Inzwischen sind wir so weit, dass...“
Optionen

nö,

festplatte iss noch in der ovp, nich angefaßt weil keine zeit gehabt....

eben weil mir dies seltsam vorkommt daß die bestimmungen genau dies hergeben, meine frage!!!!

die händler tragen somit mit sicherheit eine menge kosten wenn speziell solche kollegen wie olaf sie erwähnt das ausnutzen, und eins ist wohl klar, diese kosten werden für uns verbraucher mit umgelegt ganz einfach im vk!!!

sprich die masse bezahlt mehr weil einige spezialisten dieses system ausnutzen...

nochmal zur frage, weil ich es immer noch nicht ganz glauben kann, der bube muß mir also alles komplett erstatten?

Recht hast Du Indronil Ghosh