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News: Gerichtsempfehlung

Schadensersatz bei Computer-Beschlagnahmung

Michael Nickles / 79 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Fall einer Hausdurchsuchung (egal ob rechtens oder nicht) werden typischerweise sämtliche Computer beschlagnahmt. Udo Vetter hat in seinem Law Blog jetzt ein paar interessante Infos zur Sache veröffentlicht.

So sollen sich sehr viele Hausdurchsuchungen im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen oder werden mangels Tatverdacht eingestellt. Auch soll die Auswertung beschlagnahmter Rechner bundesweit eine sehr zähe langwierige Sache sein, die Behörden sind damit anscheinend überfordert. Einkassierte Rechner sind deshalb bis zu ein Jahr lang weg.

Gemäß einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München haben Betroffene im Fall einer "ergebnislosen" Untersuchung jetzt immerhin eine Chance auf einen Schadensersatz. Laut Udo Vetter hat eine betroffene Frau Prozesskostenhilfe beantragt, um wegen Nutzungsaufalls ihrer beschlagnahmten Rechner zu klagen. Das wurde bewilligt.

Die Richter beurteilten einen internetfähigen Rechner als "Lebensgut", seine ständige Verfügbarkeit im Privathaushalt ist also eine Selbstverständlichkeit. Betroffene haben durch diese Entscheidung also eine gute Chance erfolgreich auf Schadensersatz zu klagen. Reich werden sie damit allerdings wohl kaum.

Denn auch bezüglich der "Schadenssumme" haben die Richter eine Richtlinie geschaffen. Demnach gilt zunächst mal, dass ein Computer im Haushalt ausreicht. Die monatliche Mietgebühr für einen PC wurde auf 200 Euro brutto eingeschätzt. Im Fall der Betroffenen wurde allerdings kein PC gemietet.

Das Gericht bewilligte daher 40 Prozent "Kompensation" vom Netto-Betrag: konkret 2,30 Euro Schadensersatz pro Tag. Im Fall der betroffenen Frau bringt der Ausfall mit einer Dauer von 77 Tagen also 177 Euro - so sie es schafft, mit ihrer Klage vor Gericht durchzukommen.

Michael Nickles meint: Sehr lesenswert sind die Kommentare zum Blog-Beitrag von Udo Vetter. Denn da wird unter anderem ein ganz anderer Punkt ins Spiel gebracht. Und zwar der, dass im Fall einer Beschlagnahmung typischerweise nicht nur der Rechner sondern die komplette EDV-Ausstattung einkassiert wird.

Also auch Monitore, Mäuse, Tastaturen und dergleichen. Hier ist es gewiss sehr fraglich, ob das nötig ist.

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terref Olaf19 „Ui... jetzt wird es endgültig abenteuerlich :-o Du meinst, ein Staatsanwalt...“
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Also, Olaf,

zum einen werden Staatsanwälte sehr schlecht bezahlt (die haben in der Hierachie die Arschkarte gezogen und unter ihnen vegetieren nur noch die Gerichtsdiener), - ebenso wie die einfachen Richter - , da muss man schon sehen, wie man über die Runden kommt, um nicht nach Hartz 4 abzurutschen - und zum anderen, was heißt hier „ausschlachten“?

Nach einer kleinen zeitlich relativ vernachlässigbaren Zwischennutzung von 2-3 Jahren kommt doch alles wieder an seinen alten angestammten Platz und die Ordnung ist ordnungsgemäß wieder hergestellt.

Das würde der Geräte-Eigentümer nach Rückgabe der Geräte doch gar nicht merken.

Er würde auch nicht merken, dass zwischenzeitlich die Abhöranlage aus der Maus und der Anschlags-Detektor sowie die Kamera aus der Tastatur und der Funksender aus den Lautsprecher-Boxen entfernt und durch zeitgemäße Anti-Terror-Elektronic ersetzt wurde.

Die ursprünglichen Eigentümer der beschlagnahmten Computer und deren Peripherie sollte also möglicherweise angeraten sein, - wenn die grüne Minna vor der Tür steht - , die Annahme der inzwischen veralteten „schrottreifen“ Geräte zu verweigern, um einerseits die Entsorgungskosten für den Elektronikmüll zu sparen und andererseits Risiken in Form von „Trojanischen Pferden“ abzuwenden.

Grüße
terref (ferret)

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