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News: Gerichtsempfehlung

Schadensersatz bei Computer-Beschlagnahmung

Michael Nickles / 79 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Fall einer Hausdurchsuchung (egal ob rechtens oder nicht) werden typischerweise sämtliche Computer beschlagnahmt. Udo Vetter hat in seinem Law Blog jetzt ein paar interessante Infos zur Sache veröffentlicht.

So sollen sich sehr viele Hausdurchsuchungen im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen oder werden mangels Tatverdacht eingestellt. Auch soll die Auswertung beschlagnahmter Rechner bundesweit eine sehr zähe langwierige Sache sein, die Behörden sind damit anscheinend überfordert. Einkassierte Rechner sind deshalb bis zu ein Jahr lang weg.

Gemäß einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München haben Betroffene im Fall einer "ergebnislosen" Untersuchung jetzt immerhin eine Chance auf einen Schadensersatz. Laut Udo Vetter hat eine betroffene Frau Prozesskostenhilfe beantragt, um wegen Nutzungsaufalls ihrer beschlagnahmten Rechner zu klagen. Das wurde bewilligt.

Die Richter beurteilten einen internetfähigen Rechner als "Lebensgut", seine ständige Verfügbarkeit im Privathaushalt ist also eine Selbstverständlichkeit. Betroffene haben durch diese Entscheidung also eine gute Chance erfolgreich auf Schadensersatz zu klagen. Reich werden sie damit allerdings wohl kaum.

Denn auch bezüglich der "Schadenssumme" haben die Richter eine Richtlinie geschaffen. Demnach gilt zunächst mal, dass ein Computer im Haushalt ausreicht. Die monatliche Mietgebühr für einen PC wurde auf 200 Euro brutto eingeschätzt. Im Fall der Betroffenen wurde allerdings kein PC gemietet.

Das Gericht bewilligte daher 40 Prozent "Kompensation" vom Netto-Betrag: konkret 2,30 Euro Schadensersatz pro Tag. Im Fall der betroffenen Frau bringt der Ausfall mit einer Dauer von 77 Tagen also 177 Euro - so sie es schafft, mit ihrer Klage vor Gericht durchzukommen.

Michael Nickles meint: Sehr lesenswert sind die Kommentare zum Blog-Beitrag von Udo Vetter. Denn da wird unter anderem ein ganz anderer Punkt ins Spiel gebracht. Und zwar der, dass im Fall einer Beschlagnahmung typischerweise nicht nur der Rechner sondern die komplette EDV-Ausstattung einkassiert wird.

Also auch Monitore, Mäuse, Tastaturen und dergleichen. Hier ist es gewiss sehr fraglich, ob das nötig ist.

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Nickeline out-freyn „ Du glaubst doch nicht wirklich, dass die Beamten, die bei Dir eine Durchsuchung...“
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Selbstverständlich entscheiden die Beamten vor Ort, was sie mitnehen. Es sei denn, es ist ein Staatsanwalt vor Ort dabei oder sie fragen während der Durchsuchung nach, was sie mitzunehmen haben.

Wenn vor dem Polizeieinsatz schon ein dezidierter Befehl der Staatsanwaltschaft existiert, der im einzelnen auflistet, was dort angetroffen werden wird und was davon mitzunehmen ist, dann frage ich mich, wie die Staatsanwaltschaft zu diesen Erkenntnissen kommt oder ob es sich um eine Ansammlung von Hellsehern handelt.

Den Befehl jedenfalls, ALLES, was mit EDV zu tun hat, pauschal mitzunehmen, halte ich rechtlich zumindest für äußerst fragwürdig, wenn nicht gar schikanös.

Wo hört eigentlich die Hardware auf, mit welcher möglicherweise eine Straftat begangen wurde? Gehören die Lautschprecher auch mit dazu oder gar die Steckdosen, ist der Computertisch mit ein mögliches Tatwerkzeug oder am besten gleich der ganze Raum, in welcherm er steht? Kann mir irgendjemand aufzeigen, wo hier die Grenze ist?

Eure NiNe

Satiren, die der Zensor versteht, werden zu Recht verboten (Karl Kraus)
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