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News: Gerichtsempfehlung

Schadensersatz bei Computer-Beschlagnahmung

Michael Nickles / 79 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Fall einer Hausdurchsuchung (egal ob rechtens oder nicht) werden typischerweise sämtliche Computer beschlagnahmt. Udo Vetter hat in seinem Law Blog jetzt ein paar interessante Infos zur Sache veröffentlicht.

So sollen sich sehr viele Hausdurchsuchungen im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen oder werden mangels Tatverdacht eingestellt. Auch soll die Auswertung beschlagnahmter Rechner bundesweit eine sehr zähe langwierige Sache sein, die Behörden sind damit anscheinend überfordert. Einkassierte Rechner sind deshalb bis zu ein Jahr lang weg.

Gemäß einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München haben Betroffene im Fall einer "ergebnislosen" Untersuchung jetzt immerhin eine Chance auf einen Schadensersatz. Laut Udo Vetter hat eine betroffene Frau Prozesskostenhilfe beantragt, um wegen Nutzungsaufalls ihrer beschlagnahmten Rechner zu klagen. Das wurde bewilligt.

Die Richter beurteilten einen internetfähigen Rechner als "Lebensgut", seine ständige Verfügbarkeit im Privathaushalt ist also eine Selbstverständlichkeit. Betroffene haben durch diese Entscheidung also eine gute Chance erfolgreich auf Schadensersatz zu klagen. Reich werden sie damit allerdings wohl kaum.

Denn auch bezüglich der "Schadenssumme" haben die Richter eine Richtlinie geschaffen. Demnach gilt zunächst mal, dass ein Computer im Haushalt ausreicht. Die monatliche Mietgebühr für einen PC wurde auf 200 Euro brutto eingeschätzt. Im Fall der Betroffenen wurde allerdings kein PC gemietet.

Das Gericht bewilligte daher 40 Prozent "Kompensation" vom Netto-Betrag: konkret 2,30 Euro Schadensersatz pro Tag. Im Fall der betroffenen Frau bringt der Ausfall mit einer Dauer von 77 Tagen also 177 Euro - so sie es schafft, mit ihrer Klage vor Gericht durchzukommen.

Michael Nickles meint: Sehr lesenswert sind die Kommentare zum Blog-Beitrag von Udo Vetter. Denn da wird unter anderem ein ganz anderer Punkt ins Spiel gebracht. Und zwar der, dass im Fall einer Beschlagnahmung typischerweise nicht nur der Rechner sondern die komplette EDV-Ausstattung einkassiert wird.

Also auch Monitore, Mäuse, Tastaturen und dergleichen. Hier ist es gewiss sehr fraglich, ob das nötig ist.

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Synthetic_codes Kabelschrat „Hallo Mike, ich verstehe nicht warum die sich ganze PCs unter den Nagel reißen....“
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Hat sich bei denen noch nicht rumgesprochen, dass nur die FP interessant sind?
Oder sind die nicht fähig die auszubauen?


Bei mir wurde auch alles beschlagnahmt, inklusive des internetanschlusses, den ich im übrigen weiterhin bezahlen muss, da mein provider nicht bereit ist, diesen zu sperren, obwohl es im fall meiner hausdurchsuchung absolut klar war, dass eine beschlagnahme keinerlei hinweise im bezug auf die mir vorgeworfene Tat(angeblich gewerblicher Handel auf Raubkopien) bietet.

Was ich allerdings interessanter finde, ist dass man von diesen kacknazibehörden mittlerweile auch daten untergeschoben bekommt.

Aus persönlicher erfahrung rate ich daher täglich automatische listen aller gesicherten dateien inklusive hashwerte anzulegen, und diese an einer dritten stelle, an der sie durch bearbeitung(auch eigene bearbeitung) gesichert sind aufzubewahren. Rapidshare hat sich in meinem Fall als ausreichend zuverlässig für solche vorhaben erwiesen.

Generell bin ich dafür, dass der Schikanefaktor bei hausdurchsuchungen reduziert werden sollte:
1. PCs die offensichtlich keinerlei festspeicher besitzen sollten nicht weiter beschlagnahmt werden dürfen
2. Folgedurchsuchungen, die entweder auf schlampigkeit oder schikane zurückzuführen sind sollten verboten sein
3. Beamte sollten im Fall von Fälschung von Beweisen persönlich haftbar sein
4. Der durchsuchte sollte ein Recht auf Vollständige Sicherungskopien innerhalb von 14 Tagen auf Kosten der Staatskasse haben. Für mich hat die Hausdurchsuchung fast zu einer Privatinsolvenz geführt, aufgrund des Verlustes der Daten und ihrer Sicherungskopien bin ich arbeitslos geworden, habe einen Vertrag verloren, und mir wurde zusätzlich die existenzgrundlage genommen.
5. Man sollte darauf bestehen können, dass eine Durchsuchung/beschlagnahme nur von fachkundlichen beamten durchgeführt wird. Meine private Filmesammlung(aus TV-Aufnahmen) wurde so schlampig behandelt(Lagerung auf einer Fensterbank über der Heizung und in direktem sonnenlicht, dass diese nun nur noch materialwert hat. Gleiches gilt für meine anderen auf optischen Medien gelagerten Daten.
6. Verzögert die Polizei die Zusammenarbeit mit dem Anwalt des Opfers, sollte eine Grenze von maximal 4 Wochen eingeführt werden. Passiert innerhalb dieser Zeit nichts, sollte es ein Recht auf Rückgabe geben.

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