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News: Hoffnung zerbröckelt

Oberverwaltungsgericht fällte GEZ-freundliches Urteil

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Anfang 2007 hat die GEZ die Rundfunkgebührenpflicht für Internet-fähige PCs eingeführt, weil derlei Rechner generell als Empfangsgeräte nutzbar sind. Wenn in einem Haushalt bereits TV-Gebühren bezahlt werden, dann sind die PCs im Haushalt damit abgegolten - zumindest theoretisch.

Praktisch geht die GEZ so weit, dass sie für beruflich genutzte PCs in eine Haushalt extra kassieren will. Ein Selbstständiger, der zuhause in einem Arbeitszimmer einen PC hat, darf also für den "TV im Wohnzimmer" blechen und für seinen PC noch mal extra. Immerhin: im Juli 2008 hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass so eine zusätzliche GEZ-Gebühr rechtswidrig ist. Heikel ist natürlich auch, dass die GEZ auch für berufliche genutzte PCs in Büros kassieren will - auch wenn dort keinerlei Interesse am "TV-Gucken per Internet" besteht.

Auch hier gab es inzwischen erfolgreiche Klagen. Ebenfalls im Juli 2008, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz, dass ein Rechtsanwalt der geklagt hatte, für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten muss. Diese und weitere Urteile ließen bereits die Hoffnung aufkommen, dass die Rundfunkgebühr für PCs kippen wird. Diese Hoffnung ist jetzt zerbröckelt.

Jetzt hat erstmals nicht ein "Nur-Verwaltungsgericht" sondern ein "Oberverwaltungsgericht" geurteilt. Es ging wiederum um den Fall des Rechtsanwalts, der mit seiner Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz erfolg hatte. Dass Oberverwaltungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichts gekippt. Aus Sicht der "höheren Richter" ist ein PC ein TV-/Radio-Empfangsgerät. Ob er dazu auch genutzt wird, spielt keine Rolle - es reicht, dass ein Gerät bereitgehalten wird, das "empfangstauglich" ist.

Das Urteil kann jetzt in nächster Instanz vom Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Olaf19 eijking „Die Gerichte suchen noch finden befriedigende Regelungen, sondern prüfen nur...“
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Das Argument mit der Werbung finde ich an den Haaren herbeigezogen. Meinst du, die Firmen geben weniger Geld für Werbung aus, wenn es kein Privatfernsehen gibt, und geben das als Preisvorteil an die Verbraucher weiter? Never ever...!

Werbung ist so alt wie der Handel mit Waren und Dienstleistungen selber - geworben wird immer. Das war aber schon zu Zeiten so, als es nur Öffentlich-Rechtliche Anstalten gab (ÖRA). Abgesehen davon - Privatfernsehen ist seit 1984 zugelassen, so oder so. Ob das OVG nun ein GEZ-freundliches Urteil fällt oder nicht.

Am Ende haben wir nur noch Privatfernsehen und Dudelhörfunk.

Dagegen gibt es ein ganz probates Mittel: einfach abschalten! Oder noch besser, ganz abschaffen, den Dreck. Ich besitze seit 2000 kein Fernsehen mehr, Radio habe ich noch länger nicht mehr. Für mich sind das Medien von gestern, die haben eh ausgedient.

Mich ärgert es nach wie vor, dass ich für etwas bezahlen soll, was ich nicht bestellt habe. Muss ich irgendwann auch für eine Öffentlich-Rechtliche Zeitung bezahlen, nur weil ich einen Briefkasten "zum Empfang bereithalte"? Oder vielleicht Tabaksteuer, weil ich meine Nase zum Passiv-Mitrauchen bereithalte?

Ich will den Rundfunk- und Fernsehmist nicht, egal ob privat oder staatlich. Ich halte keine Geräte zum Empfang bereit. Was kann ich dafür, dass andere ungefragt diesen Mist ins Internet uploaden? ARD, ZDF & Co. sollen sich einfach aus dem Internet verpissen, dann hat sich die Gebührenfrage erledigt.

CU
Olaf