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News: Hoffnung zerbröckelt

Oberverwaltungsgericht fällte GEZ-freundliches Urteil

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Anfang 2007 hat die GEZ die Rundfunkgebührenpflicht für Internet-fähige PCs eingeführt, weil derlei Rechner generell als Empfangsgeräte nutzbar sind. Wenn in einem Haushalt bereits TV-Gebühren bezahlt werden, dann sind die PCs im Haushalt damit abgegolten - zumindest theoretisch.

Praktisch geht die GEZ so weit, dass sie für beruflich genutzte PCs in eine Haushalt extra kassieren will. Ein Selbstständiger, der zuhause in einem Arbeitszimmer einen PC hat, darf also für den "TV im Wohnzimmer" blechen und für seinen PC noch mal extra. Immerhin: im Juli 2008 hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass so eine zusätzliche GEZ-Gebühr rechtswidrig ist. Heikel ist natürlich auch, dass die GEZ auch für berufliche genutzte PCs in Büros kassieren will - auch wenn dort keinerlei Interesse am "TV-Gucken per Internet" besteht.

Auch hier gab es inzwischen erfolgreiche Klagen. Ebenfalls im Juli 2008, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz, dass ein Rechtsanwalt der geklagt hatte, für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten muss. Diese und weitere Urteile ließen bereits die Hoffnung aufkommen, dass die Rundfunkgebühr für PCs kippen wird. Diese Hoffnung ist jetzt zerbröckelt.

Jetzt hat erstmals nicht ein "Nur-Verwaltungsgericht" sondern ein "Oberverwaltungsgericht" geurteilt. Es ging wiederum um den Fall des Rechtsanwalts, der mit seiner Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz erfolg hatte. Dass Oberverwaltungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichts gekippt. Aus Sicht der "höheren Richter" ist ein PC ein TV-/Radio-Empfangsgerät. Ob er dazu auch genutzt wird, spielt keine Rolle - es reicht, dass ein Gerät bereitgehalten wird, das "empfangstauglich" ist.

Das Urteil kann jetzt in nächster Instanz vom Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

burhan Redaktion „Oberverwaltungsgericht fällte GEZ-freundliches Urteil“
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