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News: Hoffnung zerbröckelt

Oberverwaltungsgericht fällte GEZ-freundliches Urteil

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Anfang 2007 hat die GEZ die Rundfunkgebührenpflicht für Internet-fähige PCs eingeführt, weil derlei Rechner generell als Empfangsgeräte nutzbar sind. Wenn in einem Haushalt bereits TV-Gebühren bezahlt werden, dann sind die PCs im Haushalt damit abgegolten - zumindest theoretisch.

Praktisch geht die GEZ so weit, dass sie für beruflich genutzte PCs in eine Haushalt extra kassieren will. Ein Selbstständiger, der zuhause in einem Arbeitszimmer einen PC hat, darf also für den "TV im Wohnzimmer" blechen und für seinen PC noch mal extra. Immerhin: im Juli 2008 hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass so eine zusätzliche GEZ-Gebühr rechtswidrig ist. Heikel ist natürlich auch, dass die GEZ auch für berufliche genutzte PCs in Büros kassieren will - auch wenn dort keinerlei Interesse am "TV-Gucken per Internet" besteht.

Auch hier gab es inzwischen erfolgreiche Klagen. Ebenfalls im Juli 2008, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz, dass ein Rechtsanwalt der geklagt hatte, für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten muss. Diese und weitere Urteile ließen bereits die Hoffnung aufkommen, dass die Rundfunkgebühr für PCs kippen wird. Diese Hoffnung ist jetzt zerbröckelt.

Jetzt hat erstmals nicht ein "Nur-Verwaltungsgericht" sondern ein "Oberverwaltungsgericht" geurteilt. Es ging wiederum um den Fall des Rechtsanwalts, der mit seiner Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz erfolg hatte. Dass Oberverwaltungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichts gekippt. Aus Sicht der "höheren Richter" ist ein PC ein TV-/Radio-Empfangsgerät. Ob er dazu auch genutzt wird, spielt keine Rolle - es reicht, dass ein Gerät bereitgehalten wird, das "empfangstauglich" ist.

Das Urteil kann jetzt in nächster Instanz vom Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

hansapark Cybercrown „Klar, GEZ!!! Hab auch eine Frau zu Hause und die könnte auch theoretisch jeder...“
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ich finde das ist abzocke.
ausserdem geht es mir auch immer noch gegen den strich dass die einfach geld kassieren für etwas, das ich nie bestellt habe.

sollen sie es so regeln dass wer nicht bezahlt, kein ard und co bekommt.

premiere muss ich auch erst bestellen bevor ich gucke und zahle.
doch ard kommt und will geld. einfach so. das kann nicht sein.

jetzt kommen die und ich soll die dafür bezahlen, dass ich mir einen pc gekauft habe.
demnächst bekomme ich wahrscheinlich auf einmal rechnungen vom strassenverkehrsamt wegen dem besitz strassennutzungsfähiger fussbekleidung.
oder sonstwas für bescheuerte forderungen- wer weiss

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ich werde eine internetseite bauen.
und dann werde ich ordentlich rechnungen verschicken.
weil es zu meinen geschäftsbedingungen gehört dass jeder, der in der lage ist diese zu empfangen oder aufzurufen, oder ein empfangstaugliches gerät besitzt, empfangs-möglichkeits-gebühren zu zahlen hat.
innerhalb der agbs steht auch dass alle bediensteten des staates ab einer gewissen gehaltsklasse generell das 2 - 3 fache zu zahlen haben, da sie finanziell in der lage sind, sich theoretisch mehrere empfangstaugliche geräte aufzustellen.
die sogenannte präventivklausel.

nee nee irgendwas stimmt nicht im staate dänemark


ich habe jedenfalls keinen vertrag unterschrieben fürs ard gucken und auch kein gesetz dazu gefordert und auch keinen politiker dafür gewählt. das sollte laufen wie beim otto-katalog. wer nichts bestellt muss auch nichts bezahlen. und nicht anders herum..

und wenn dann kann ich doch nur mit zwei augen gucken. und wenn ich mir 20 monitore hinstelle. dann können die noch lange nicht 20 mal kassieren.
sie senden doch trotzdem nur einmal.

aber wie es scheint kann die gez tun und lassen was sie will und man ist opfer dieses tuns.
aber was regt man sich auf.. einfach immer schön zahlen und alle freuen sich