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News: Hoffnung zerbröckelt

Oberverwaltungsgericht fällte GEZ-freundliches Urteil

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Anfang 2007 hat die GEZ die Rundfunkgebührenpflicht für Internet-fähige PCs eingeführt, weil derlei Rechner generell als Empfangsgeräte nutzbar sind. Wenn in einem Haushalt bereits TV-Gebühren bezahlt werden, dann sind die PCs im Haushalt damit abgegolten - zumindest theoretisch.

Praktisch geht die GEZ so weit, dass sie für beruflich genutzte PCs in eine Haushalt extra kassieren will. Ein Selbstständiger, der zuhause in einem Arbeitszimmer einen PC hat, darf also für den "TV im Wohnzimmer" blechen und für seinen PC noch mal extra. Immerhin: im Juli 2008 hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass so eine zusätzliche GEZ-Gebühr rechtswidrig ist. Heikel ist natürlich auch, dass die GEZ auch für berufliche genutzte PCs in Büros kassieren will - auch wenn dort keinerlei Interesse am "TV-Gucken per Internet" besteht.

Auch hier gab es inzwischen erfolgreiche Klagen. Ebenfalls im Juli 2008, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz, dass ein Rechtsanwalt der geklagt hatte, für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten muss. Diese und weitere Urteile ließen bereits die Hoffnung aufkommen, dass die Rundfunkgebühr für PCs kippen wird. Diese Hoffnung ist jetzt zerbröckelt.

Jetzt hat erstmals nicht ein "Nur-Verwaltungsgericht" sondern ein "Oberverwaltungsgericht" geurteilt. Es ging wiederum um den Fall des Rechtsanwalts, der mit seiner Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz erfolg hatte. Dass Oberverwaltungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichts gekippt. Aus Sicht der "höheren Richter" ist ein PC ein TV-/Radio-Empfangsgerät. Ob er dazu auch genutzt wird, spielt keine Rolle - es reicht, dass ein Gerät bereitgehalten wird, das "empfangstauglich" ist.

Das Urteil kann jetzt in nächster Instanz vom Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

eijking Redaktion „Oberverwaltungsgericht fällte GEZ-freundliches Urteil“
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Die Gerichte suchen noch finden befriedigende Regelungen, sondern prüfen nur die Zulässigkeit der Art und Weise und nach welchen Kriterien die Rundfunkgebühren erhoben werden. Sollte man davon ausgehen, dass die Empfangsmöglichkeit von Medienstreams auf PCs nicht genutzt wird, wenn der PC-Besitzer angibt dass er sie nicht nutzt? Dann wird kein Cent Rundfunkgebühren mehr gezahlt, denn das wird jeder behaupten. Am Ende haben wir nur noch Privatfernsehen und Dudelhörfunk.
Noch einmal zur Erinnerung: Das Privatfernsehen kommt den Zuschauern ca. 1,5 mal teurer als der öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wie das?
Jedes Produkt wofür im Privatfernsehen der Spielfilm unterbrochen wird, hat in seinem Produktpreis dieser Werbung eingerechnet. Auch durch Leuten die diese Sender nicht ansehen, wird so der Privatrundfunk mitfinanziert.
Der öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird nur bezahlt durch potentielle Nutzern. Wie gesagt nicht befriedigend. Aber die Finanzierung der Privatsendern ist erst richtig eklig. Nach Berechnungen aus den USA sind inzwischen in Massenkonsumartikel bis zu 40% des Preises reine Marketingkosten.