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Abmahnung erhalten

WinMEUser / 95 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

mir wird vorgeworfen dass ich in einem Forum Bilder eines Fahrzeugs einer privaten Firma eingestellt habe.

Ich weiß dass ich slche Bilder gepostet habe, allerdings über Imageshack und nicht über deren Website. Ich wusste nicht einmal dass es auf so einer Website solche bilder gibt.

Erreicht hat mich dieser Brief heute, bis zum Freitag (27.) soll ich knappee 300€ für drei Bilder zahlen.

Der Brief ist per Eisnchreiben gekommen und stammt nicht von einem Rechtsanwalt, sodern von dem Besitzer der Firma.

Ich sehe mich dazu bereit die Abmahngebühr zu bezhalen, ist ja noch vergleichsweiße "günstig"...
Allerdings möchte ich die Unterlassungserklärung nicht in der Form wie beigefügt abgeben. Kennt einer eine gute seite mit Informationen darüber? Alos was da rein muss und wie das geschrieben werden soll?

Ferner war ich zum "Tazeitpunkt" erst 15 Jahre alt.
Kann man 15, heute 16 Jährige überhaupt abmahnen?

PS Max Payne
Frage hier nach. peterson
WinMEUser Ventox „Ich habe mir das jetzt alles hier durchgelesen und muss auch mal meinen Senf...“
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Ich möchte die Sache vom Tisch haben.
Aber ich möchte auch nicht einfach 285€ zum Fenster rausschmeißen.
Mit dem einem Monat arbeiten sind so kleine Dinge wie Zündkerzen beim Nachbarn wechseln, Garage streichen bei irgendeinem usw. gemeint. Also nichts vertraglich geregeltes.

Und ja ich habe meinen Eltern darüber geredet. Schon am Samstag. Und wenn ich zahlen muss dann werde ICH zahlen. Niemand anderes. ;)

Die Verbraucherberatung in BW riet mir das ganze zu bezahlen, allerdings eine andere UE abzugeben. Hab dazu Tipps von denen bekommen.
Mit 285€ sei ich noch realtiv günstig dran.

Wenn ich nicht bezahle würde ich höchstwahrscheinlich ein Mahnbescheid erhalten, dem ich widersprechen sollte, danach liegt es im Interesse des Mahnenden ob er einen Prozess aufruft.

Allerdinsg rieten mir auch dazu mit dem Typen zu verhandeln.
Dieser ist heute aber partout nicht zu erreichen.
Zu der 100€ Regelung (Einfach gelagter Fall, nichts unerhebliches, nichts geschäftl und der erste Vertoss)meinten die dass das dann im Ermessen des Richters leigt.

EOD = end of diskussion peterson