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2 mal Gewährleistung

cerious / 50 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?

Leider............. peterson
100% ACK! @Scanisius... Olaf19
Zum Thema Betrug derpeter1
Zum Thema Betrug Max Payne
Sehe ich genauso derpeter1
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binjetzt30 derpeter1 „Zum Thema Betrug“
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Wieso habe ich bei deinem Post das Gefühl, dass Du noch nicht einmal einsiehst, etwas falsch gemacht zu haben und einfach nur Angst vor einer Strafe bzw. den Konsequenzen Deines Handelns hast? Selbstverständlich hast Du zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzuzahlen, allerdings läßt sich das auch ratenweise begleichen. Da hier aber mit Menschen zu verhandeln ist, wäre es sicher nicht schädlich, sich auch ein wenig einsichtiger zu zeigen.

Deine Begründung "weil ich das Geld brauchte" lasse ich hier grundsätzlich nicht gelten. Hast Du es für eine lebensretende oder zumindest gesundheitserhaltende Operation gebraucht, die Deine Krankenkasse nicht zahlt? Und selbst wenn: hälst Du es dann für sinnvoll Straftaten zu begehen (und nichts anderes ist der vorsätzlich begangene Betrug). Du hast durch Vorspiegelung falscher Tatsachen dafür gesorgt, Leistungen zu erhalten, die dir nicht zustehen!

Mach dir das einfach mal bewußt und stehe dazu! Ich verurteile Dich nicht weil Du dies getan hast, denn jeder kann einmal in eine Situation kommen, in der er Dummheiten begeht, ich verurteile Dich aber, weil Du offenbar gar nicht einsiehst, dass dies falsch war.

Hoffentlich bekommst Du demgemäß die Konsequenzen zu spüren (allerdings in angemessenem Rahmen, also weder Rübe ab noch sonstwas übertriebenes).

Ach ja, die Rückforderung ist ein Verwaltungsakt, ein etwaiges Betrugsverfahren ist eine ganz andere Sache, das hängt überhaupt nicht miteinander zusammen. Und wie kommst Du darauf, dass die Information der Behörde durch die Hochschule illegal sei?

Und dann noch meine Frage: du hast Geld für eine Rechtsschutzversicherung, begehst aber einen derartigen Betrug weil du Geld brauchst? ---- in welchem Bundesland hast Du die Hochschulreife erworben? Ich wußte gar nicht, dass man die geschenkt bekommt?

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