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2 mal Gewährleistung

cerious / 50 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?

Leider............. peterson
100% ACK! @Scanisius... Olaf19
Max Payne Alibaba „Hier gibt es nichts zu gestehen. An diesem Stand des Verfahrens gehts bloss um...“
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An diesem Stand des Verfahrens gehts bloss um die Angaben von Kläger und Beklagtem

Wenn ich auch ein bisschen Klugscheissen darf: Zu diesem Zeitpunkt gibt es weder ein Verfahren noch Kläger und Beklagte. Schließlich hat der Staatsanwalt noch keine Anklage erhoben. Kläger im Falle eines Betrugsdelikts ist übrigens die Staatsanwaltschaft; der Geschädigte kann "nur" als Nebenkläger (und natürlich als Zeuge) "teilnehmen".

Derzeit siehts aber so aus: Es liegt eine Anzeige vor, und nun wird erst mal ermittelt.
Zum Thema Betrug derpeter1
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Sehe ich genauso derpeter1
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@derpeter1 binjetzt30