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2 mal Gewährleistung

cerious / 50 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?

Leider............. peterson
100% ACK! @Scanisius... Olaf19
Alibaba WVB-38 „Hallo cerious, Ich kann nur schreiben, was ich an deiner Stelle machen würde. -...“
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Hier gibt es nichts zu gestehen. An diesem Stand des Verfahrens gehts bloss um die Angaben von Kläger und Beklagtem. Wie schon gesagt, "das Recht zur Stellungnahme gegen eine Beschuldigung". Und das ist ein sehr gutes, durch und durch rechtsstaatliches, Verfahren ! Stell Dir vor, irgendjemand könnte Dich beschuldigen und Du erfährst gleich das Urteil ?? Neee, zum Glück noch sehr sehr lange nicht.

Aber die Polizei war ja auch nicht dabei, als das vorgefallen ist, was jemand (Media-Markt ??? Oder was Anderes ???) anzeigt. Also wird "festgestellt", was geschehen ist, sprich, was die Beteiligten sagen. Nix Anderes geschieht hier. Erst wenn die Dinge zu Protokoll gegeben worden sind, wirds, falls relevant, an einen Staatsanwalt des entsprechenden Fachgebiets weitergeleitet, und der entscheidet dann, obs aus seiner Sicht verfolgt werden sollte (oder auch muss, bei Offizialdelikt).

Man darf das nie mit dem TV-Kram verwechseln. Bei den Amis läufts eh völlig anders und bei uns gibts den alltäglichen Kleinscheiss, der fast nur aus Papierkrieg besteht, oder aber die echten Kracher wie Raub oder Mord oder so. Da wird man dann schon "besucht" oder geholt, weil da Flucht- und Verdunklungsgefahr eine sehr grosse Rolle spielen. Aber ganz egal, wer im Recht ist, Dein Dingens hier fällt unter "Alltags-Kleinscheiss".

Wie schon gesagt, geh hin und erzähl das Ding aus Deiner Sicht. Die schreibens auf und gut ists erstmal. Jenachdem bekommst Du später Post vom StA, obs zur Verhandlung kommt, oder einen "Bescheid", wenn Dus einwandfrei warst, die Sache aber mit ner Geldbusse (also ohne Gericht !!! Und KEINE Vorstrafe !!!) geahndet werden kann. Oder aber, passiert auch häufig, es wird eingestellt gegen paar Euro oder auch ohne. Da gibts viele Varianten. Wichtig sollte für Dich sein, dass Du Recht bekommst, wenn die Anzeige unbegründet ist, oder dass Du ohne Vorstrafe davonkommst, wenn Du dran bist. Den Begriff "unschuldig" wollen wir mal ganz schnell vergessen. Der interessiert eh nur Poeten oder Kinder oder Richterin Salesch. "Recht ist immer nur das, was am Ende des Verfahrens auf dem Papier steht. Das muss nichts mit der Realität zu tun haben !" hat mir mal mein Anwalt und auch privater guter Bekannter gesagt.

Also mach keine Staatsaffäre draus und bring die Prozedur hinter Dich. Die Beamten müssen auch nicht unbedingt Kumpels vom Media-Markt sein. Die sind privat sicher auch schon mal bei ner Gewährleistungsgeschichte abgestunken...

Alibaba

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