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News: Gerichtsurteil gegen Weiterleitung

Glückwunsch - Sie haben gewonnen

Redaktion / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Masche ist simpel: das Telefon klingelt, eine maschinelle Ansage erklärt man habe angeblich etwas gewonnen, für Details soll eine Zifferntaste am Telefon gedrückt werden. Dadurch wird der Angerufene auf eine sogenannte Mehrwertdienste-Rufnummer umgeleitet, die natürlich kostenpflichtig ist - der Angerufene wird zum Abgezockten, der die Kosten für die 0900er-Umleitung auf der nächsten Telefonrechnung serviert kriegt.

Das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt geurteilt, dass derartige Umleitungen unzulässig sind. Konkret wurde dieses Urteil bereits im Februar gefällt, das Abzock-Unternehmen legte allerdings gegen das Urteil Widerspruch ein.

Michael Nickles meint: Wieder mal ein Fall, der zeigt, das Deutschland das ideale Land für Massenbetrüger ist. Man bescheißt und kassiert einfach so lange, bis ein Gericht das überhaupt merkt. Und bis dann ein Urteil gefällt ist, hat man ordentlich verdient. Der Beschiss wird dann zwar verboten, aber die kassierte Kohle bleibt.

Bizarrerweise war die Weiterleitung an 0900er Verbindungen laut Stern.de angeblich auch über Telefonanschlüsse möglich, deren Inhaber 0900er Nummern sperren ließen. Die Hauptverbrecher bei derlei Betrügereien sind nicht die unmittelbaren Abzocker selbst, sondern die Telekommunikations-Unternehmen, die derlei Technik zum Betrügen überhaupt bereitstellen. Die kassieren bei jedem Beschiss mit und bleiben dabei diskret im Hintergrund.

Olaf19 Redaktion „Glückwunsch - Sie haben gewonnen“
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> Der Beschiss wird dann zwar verboten, aber die kassierte Kohle bleibt.

Ist das wirklich so? Findet da keine "Gewinnabschöpfung" statt (bin mir nicht sicher, ob das jetzt wirklich der korrekte juristische Fachterminus) ist? Wenn jemand z.B. Steuern hinterzogen hat, muss er ja auch nicht nur ein Bußgeld zahlen oder gar ins Gefängnis gehen, sondern auch die Steuern nachzahlen. Beim Drogenhandel ist es - meine ich - auch so, dass der Gewinn konfisziert wird, wenn die Geschäfte aufgedeckt werden.

Das Gerichtsurteil ist an und für sich zu begrüßen - allerdings bleibt ein etwas fader Nachgeschmack:

> ...für Details soll eine Zifferntaste am Telefon gedrückt werden.
> Dadurch wird der Angerufene auf eine sogenannte Mehrwertdienste-Rufnummer umgeleitet

Es tut mir furchtbar leid, aber wenn ich so etwas lese, frage ich mich immer - wie viel Langeweile muss ein Mensch eigentlich haben, um bei solchen Anrufen nicht nur nicht gleich aufzulegen, sondern auch noch "artig" das zu beherzigen, was die Automatenstimme ihm einflüstert.

CU
Olaf
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