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Krankenkassenbeitragsangleichung ... ab wann ?

arme socke / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, muss demnächst versicherung wechseln. Der Betrieb für den ich Arbeiten werde, hätte es gerne, dass ich zur Deutschen BKK wechsel. Nun liegen die aber kanpp 2% über der ikk Direkt z.B.. Darüber hinaus habe ich aber gehört, dass die Beiträge eh bald angeglichen werden sollen. Also stelle ich mir die Frage, ob es sich lohnt für das eine Jahr (oder wie lange es auch immer dauert) mir noch einen Papierkrieg zuzumuten, da bei der Deutschen BKK schon alles vorliegt bis auf meine unterschrift...?

Weiss da jemand drüber bescheid?

MfG

Arme Socke

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Bingo2 arme socke „Danke für das Zauberwort. Tappte beim googeln nämlich im Dunkeln. Wenn die...“
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Hallo arme Socke,

ich würde mich nicht beugen! Du hast einen Arbeitsvertrag unterschrieben mit Wirkung ab 1.9.08, in dem mit Sicherheit nichts von einer bestimmten Krankenkasse steht. Der nächste Schritt ist, daß Du dem Lohnbüro Deine Steuerkarte und Deine Krankenkassenbescheinigung gibst. Solltest Du jetzt der einzige in dem Laden mit einer anderen Krankenkasse sein, ist das für das Lohnbüro eine Überweisung mehr. Du hast doch einen Arbeitvertrag, was soll Dir passieren?

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