Off Topic 20.415 Themen, 226.687 Beiträge

Krankenkassenbeitragsangleichung ... ab wann ?

arme socke / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, muss demnächst versicherung wechseln. Der Betrieb für den ich Arbeiten werde, hätte es gerne, dass ich zur Deutschen BKK wechsel. Nun liegen die aber kanpp 2% über der ikk Direkt z.B.. Darüber hinaus habe ich aber gehört, dass die Beiträge eh bald angeglichen werden sollen. Also stelle ich mir die Frage, ob es sich lohnt für das eine Jahr (oder wie lange es auch immer dauert) mir noch einen Papierkrieg zuzumuten, da bei der Deutschen BKK schon alles vorliegt bis auf meine unterschrift...?

Weiss da jemand drüber bescheid?

MfG

Arme Socke

bei Antwort benachrichtigen
Gerd6 peterson „Wenn man 2.000 Brutto verdient, sind 2 immerhin 40 EUR / Monat.“
Optionen

es ist (ohne jetzt ganz tief in Besonderheiten einzugehen) immer noch so, daß grds. vom Pflichtbeitrag der zuständigen Pflichtkasse der AG und der AN je 1/2 aufbringen. Und ein Beitragssatzunterschied von 2% käme demzufolge mit 1% bei
der armen socke an.
Du scheinst evtl. den Unterschied zwischen Krankenversicherung und Krankenkasse zu vernachlässigen. Bei den (privaten) KV
kann es natürlich sein, daß die 2% voll beim AN hängen bleiben würden. ZB bei Soldaten (die über die freie Heilfürsorge hinaus zusatzversichert sind. Obwohl es bei denen keine Beitragssätze, sondern Prämien gibt)


G.

bei Antwort benachrichtigen