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Krankenkassenbeitragsangleichung ... ab wann ?

arme socke / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, muss demnächst versicherung wechseln. Der Betrieb für den ich Arbeiten werde, hätte es gerne, dass ich zur Deutschen BKK wechsel. Nun liegen die aber kanpp 2% über der ikk Direkt z.B.. Darüber hinaus habe ich aber gehört, dass die Beiträge eh bald angeglichen werden sollen. Also stelle ich mir die Frage, ob es sich lohnt für das eine Jahr (oder wie lange es auch immer dauert) mir noch einen Papierkrieg zuzumuten, da bei der Deutschen BKK schon alles vorliegt bis auf meine unterschrift...?

Weiss da jemand drüber bescheid?

MfG

Arme Socke

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Gerd6 Crazy Eye „ Ich denke bei einen Azubi geht es um die verhältnissmäßigkeit Wenn du von...“
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weißt Du crazy Eye, die Moralapostelei geht mir voll auf den Zwirn. Von der Materie keine Ahnung, aber einen Halbsatz rausgreifen, der einen in die Ecke der Kapitalisten stellen soll, oder?

1.) aus materieller Sicht: Ein Azubi, der 500€ bekommt (es geht auch noch viel weniger !) und vielleicht 120 Bewerbungen geschrieben hat bevor er den 6er gezogen hat, wird einen Teufel tun und wäre schlecht beraten, zum Einstand beim neuen Ausbildungsplatz gleich mal den Dicken zu machen und auf seine Rechte zu pochen (auch wenn er die hat). Aber selbst wenn: Bleiben wir bei den 500€. Halb=250€ davon 1% (unsere Ausgangsbasis im akt. Fall) macht mtl. 2,50€ Unterschied.

2.) aus fachlicher Sicht: ein Azubi braucht nach geltendem Recht erst ab Überschreiten einer Geringfügkgkeitsgrenze Eigenbeiträge aufzubringen. Und deshalb auch, ohne den konkreten Fall zu prüfen, ..bei einem Azubi weniger interessant..

Also was soll das? Ich meide dieses Brett schon aus gutem Grunde meist. Und selbst der jetzige Ansatz, einem user meine Fachkenntnis als Hilfe anzubieten, wird wieder von Heckenschützen genutzt, am Thema vorbei zu polemisieren. Danke, nein, OT ist wirklich nicht mein Ding im Forum "Computerwissen für alle". Und nein, ich bin nicht empfindlich.

EOD

hth...Gerd



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