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News: Bundestrojaner muss weg

Urteil zur Online-Durchsuchung erst 2008

Redaktion / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit gestern läuft ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu Online-Durchsuchungen. Ein Urteil soll es aber erst 2008 geben.

Geklagt hatten eine Journalistin, ein Mitglied der Partei Die Linke sowie drei Anwälte, darunter FDP-Politiker und Ex-Innenminister Gerhart Baum: "Ein heimlicher Komplettzugriff auf die Festplatte ist ein Grundrechtseingriff von neuer Qualität", meint er.

Quelle: Allgemeine Zeitung, heise

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bombenjaeger jürgen81 „Ich muss den Klägern recht geben. Ich sehen kein Unterschied zwischen einem...“
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jo darauf freu ich mich schon wen das urteil verkündet wird und der jonalist Recht bekommt.Den das Heist in Klartext LEGAL SAUGEN den momentan spionieren die hinter die leute hinterher die iligal filme und musikrunterziehen nur das Problem ist ob es der filmindustrie oder Musikindustrie ein Auftrag gibt an firmen die dan die leute auswendigmachen und dan zur anzeige bringen.Hallo das ist ILLIGAL dan könnte sogar ich als kleiner Pimpf ein auftrag rausgeben das irgende firma da leute suchen tut den sowas nennt mann Spionage und das ist bundesverfassungs widrig.normal müssten die leute die schon bezahlen mussten gegen das angegen bei bundesverfassungsgericht und somit hätten die null chancen.ich weiss ich schweif bisschen von thema ab.aber mal auf blöd windows hat auch zugriff auf deine festplatte weil mann daten raussendet.
Gruss Benny

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